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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1970/0305
Konrad von Geroldseck/Sulz. Herzog Konrad hatte große Schulden hinterlassen,
darunter auch solche an den Freiherrn Matthias von Signau. Dieser versprach am
22. Oktober 1375 zu Urach seinem Herrn Graf Eberhard von Württemberg, daß
er ihm das öffnungsrecht an „den vesten der Hohengeroldseck vnd an der vestin
Schiltach" geben werde, sobald er mit seinen Forderungen durchgedrungen sei. Indessen
gelang es ihm erst durch Gewalt im Jahre 1378 in den Besitz eines Teiles
von Schiltach zu gelangen. Diesen Anteil verkaufte er alsbald um 850 Gulden an
seinen Oheim Graf Wolf von Eberstein und an die Stadt Rottweil je zur Hälfte
mit dem Vorrecht der Wiedereinlösung.

Auch Georg von Geroldseck/Sulz, der Sohn der Anna von Urslingen, war schwer
verschuldet. Diem Schultheiß von Dornstetten, Bürger zu Rottweil, war sein
Gläubiger. Er ließ sich wegen dieser Schulden von dem Hofgericht zu Rottweil
auf den Anteil Georgs an Burg und Stadt Schiltach eine Anleite (Pfandrecht) verschreiben
, die nach seinem alsbald erfolgten Tode sein Bruder Benz Schultheiß am
28. Juni 1381 an Graf Eberhard den Greiner von Württemberg (1344—1392) um
4000 Pfund Heller verkaufte.

Noch war Reinold von Urslingen im Besitz des größten Anteils an Burg und
Herrschaft Schiltach. Er verkaufte denselben am 31. August 1381 ebenfalls an
den Grafen Eberhard. Die Urkunde lautete: „ich herczog Reinolt von Urßlingen
und ich frow Anna herczogin von Urßlingen, des vorgen. herczog Reinolcz swester
und Conracz von Gerolczecke eliche husfrow, und ich Conrat von Gerolczecke,
herre ze Sulce, geben ze kouffen grave Eberharten ze Wirtemberg und der herr-
schaft ze Wirtemberg Schilttach die bürg und Schilttach die statt in dem Kinczgen-
tal gelegen mit allen nueczen, rehten und mit aller zugehoerung fuer ain frye ledig
aigen guote umb sechstusend guldin."

Die Kaufsumme sollte in Raten abbezahlt werden. Herzog Reinold blieb im
Besitze des Pfandes bis zur Bezahlung der letzten Rate. Auch stand ihm das Recht
zu, weiterhin auf der Burg Schiltach zu wohnen und sich Herzog von Schiltach zu
nennen. Von diesem Recht machte er auch Gebrauch. So setzte er im Jahre 1384
den festen Erhard von Ramstein als Vogt über Burg und Stadt Schiltach ein.
Praktisch war aber Schiltach mit dem 31. August 1381 württembergisch geworden.
Für die Ausdehnungspolitik des Grafen Eberhard und seiner Nachkommen war
Schiltach zu einem wichtigen Vorposten im mittleren Schwarzwald geworden.

Auf die Rechte, welche die Herren von Hohengeroldseck an der Herrschaft
Schiltach seit alters her hatten, verzichteten am 26. August 1391 die Witwe Heinrichs
(HL), Frau Anna von Ochsenstein, ihr Sohn Walther (V.) und ihre Tochter
Agnes, die Ehefrau des Egenolf von Ramstein. Dagegen klagte die Stadt Rottweil
im Jahre 1394 gegen den Grafen Eberhard den Milden (1392—1417), weil
Württemberg die „Vöstin Schiltach" eingenommen und ihnen vorenthalte, obwohl
sie diese von Matthias von Signau rechtmäßig erworben und bezahlt hätten. Der
Streit wurde von Herzog Leopold von Österreich am 17. Januar 1395 in Feldkirch
zugunsten der Grafen von Württemberg entschieden.

Noch war die Kaufsumme nicht ganz bezahlt. Am 10. März 1398 kam es deshalb
zu einem Vergleich zwischen Reinold von Urslingen und dem Grafen Eber-

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