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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1970/0428
Der Taleinschnitt rechts vom Brandenkopf ist das Waldstein-Tal, anschließend gegen den Vordergrund die
Herrschaft Waldstein.

diesen Dienstbezirk. Der Walddistrikt „Waldstein" liegt im Dienstbereich des
Staatlichen Forstamtes Hausach1).

Die Grenze des Herrschaftsgebietes Waldstein verlief auf den Wasserscheiden,
Schneeschleipfinnen genannt, gegen die Nachbartäler. Sie begann am Fuße des
Schiedenberges im Fischerbachtal (300,0 m), verlief über diesen hinauf (s'Gscheid)
zur Eck und über den Kammacker zum Nillkopf (876,0 m). Es war dies die Grenze
gegen die Herrschaft Fischerbach. Im Norden verlief sie von der Nill über den
Schwarzenbach-Sattel zum Brandenkopf, dem höchsten Punkt (931,6 m) innerhalb
des Gebietes. Von hier wendete sie sich südwärts über die Wasserscheiden
zwischen dem hinteren Einbachtal, dem Neuenbachtal und Gechbach bis zum
Martinswald, von wo sie sich hinab zum Fischerbach absenkte und in diesen
hinauf verlief an den Fuß des Schiedenberges, zum Ausgangspunkt dieses Grenz-
beschriebes.

Es war ein bergiges Hochwaldgebiet, mit guten Nadelwäldern bestockt. In den
Tälern lagen die Bauernhöfe, von denen im Jahre 1348 „der Bronsebacherin Gut,
des Jegers Gut und der Stehellerin Gut" namentlich genannt wurden. Sie lagen
vermutlich im heutigen Ortsteil Vordertal mit Turm.

Die Haupteinkünfte kamen aus den Holzverkäufen. Sie machten den Herrschaftsbesitz
lohnend. Abnehmer waren die Flößergesellschaften und die Holzhändler
. Wir hören aus dem Jahre 1569, daß der Verwalter der Waldsteinschen
Güter, Laux Okenfuß von Haslach, im Auftrag des Egnolf von Waldstein das
kleine und große Floßholz an eine Gesellschaft verkaufte2). Diese erhielt das Recht,
das Waldgebiet oben von der Sattelege bis zum Einbacher Eck und unten am
Zwerchweg bis zum Harmersbacher Eck abzuholzen. Das schwache Holz, die
Zweilinge und Läufersparren (Maßbezeichnungen im damaligen Floßholzhandel),
durften nicht gefällt werden. So blieb ein notwendiger Holznachwuchs erhalten.

Aber auch die Bauernhöfe hatten ihre Abgaben zu leisten. Bodenzins, Gülten,
Naturalien wie Roggen, Hafer, Hühner, Eier, Käse u. a. m. ergaben eine sichere
Einnahme. Auch die „tagwon", die Fronarbeiten, welche die Bauern insbeson-

!) Mitteilung von Herrn Oberfürstrat W. Ganter, Dienststcllcnleiter des Staatlichen Forstamtes Hausach.

2) Die Vornamen Egelolf (1348, 1436), Eglolf (1539), Egnolf (1422, 1435, 1450), Egenolf (1435, 1557, 1563)
ändern bei den von Waldstein nach der damaligen Schreibweise ab. In der vorliegenden Abhandlung wurde für
die älteren Generationen die Schreibart Eglolf, für die jüngeren Egnolf beibehalten.

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