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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1970/0432
Die Linie setzte Konrad fort. Er meldete in einer Eingabe an die in Geisingen
versammelten Lehnsrichter, daß seine Vorfahren den „Burgstall Walstein" mit
hoher und niederer Gerechtigkeit seit Menschengedenken als Eigentum innegehabt
hätten. Sein Vater Kaspar selig hätte seinem Schwager Martin von Blumegg
Güter im Werte von 1000 Gulden verschrieben und verpfändet als Heimsteuer
seiner Schwester. Ihm und seinem verstorbenen Bruder Egnolf sei das
Lehensrecht an Waldstein wiederholt angefochten worden, was ihm hohe Kosten
verursacht hat. Er möchte das Lehen Waldstein auch weiterhin behalten. Daraufhin
setzte Graf Wolfgang von Fürstenberg Konrad erneut als Lehensmann ein
und belehnte ihn mit dem Burgstall Waldstein, den Wäldern, Gütern, Leuten,
Gülten, Zinsen, Drittel, Fall und den Fischwassern, so wie sie bisher zur Herrschaft
Waldstein gehört hatten im Waldsteiner Tal, im vorderen Fischerbach und
vor dem Tal (Vordertal mit Turm) mit allen Höfen und Rechten (um 1508).
Dieselbe Belehnung erfolgte nochmals am 10. März 1516 durch die Grafen
Wilhelm und Friedrich von Fürstenberg.

Dieser Streit um das Lehnsrecht an Waldstein war wohl entstanden, weil
Konrad um das Jahr 1500 das Kinzigtal verlassen und sich in Pforzheim niedergelassen
hatte. Sein Schwager Eberhard von Reischach war dort Vogt.

Im Jahre 1510 kaufte Konrad von dem Abt Michael und dem Konvent des Klosters
Maulbronn deren Anteil an der Vogtei des Dorfes Bauschlott bei Pforzheim. Auch in
Niefern hatte er Besitz erworben, den er im Jahre 1529 an den Markgrafen Philipp von
Baden verkaufte.

Von seinem Vater Kaspar hatte er dessen Besitz im Schuttertal geerbt. Diesen gab er
durch einen Vertrag vom 11. November 1531 mit Zustimmung seiner Söhne Egnolf und
Kaspar und seiner Töchter Maria und Magdalene gegen die Lösungssumme von 315
Gulden an die Lehnsherren Gangolf (II.) und Walter, Herren zu Hohengeroldseck und
Sulz zurück. Zu diesem Besitz gehörte der Burgstall zu Schuttertal mit Gräben, Gärten,
Wiesen, Äckern, Matten und Fischwasser zu „sant Anthonien im Schutterthale", und
die Zinsen und Gülten, Drittel und Fälle von den Höfen im Schuttertal, Kambach,
Durenbach, Schweighausen, Prinschbach und „Lebach" (Laulisgraben). Mitsiegler
dieser Urkunde war Eberhard von Reischach, Markgräflich Badischer Vogt zu Pforzheim
. Im Jahre 1539 war Konrad tot. Seine Tochter Maria Salome hatte sich mit Hans
Wilhelm von Breitenlandenberg verheiratet, der in Spielberg und Bauschlott begütert
war. Über das Schicksal ihrer Schwester Magdalena ist nichts bekannt. Der Sohn Kaspar
war vor seinem Vater im Jahre 1531 gestorben.

Konrads Sohn Egnolf setzte die Linie fort. Gleich nach dem Tode seines Vaters
wurden seine Lehnsrechte im Fischerbach und im Waldstein angefochten. Graf
Friedrich von Fürstenberg hatte den Amtmann Musler beauftragt, nachzuforschen
, was für eine Bewandtnis es mit der den von Waldstein verbrieften Obrigkeit
und Herrlichkeit habe. Offenbar wollte Graf Friedrich die Herrschaft Waldstein
einziehen. Im Jahre 1552 meldete der Oberamtmann Eicher dem Grafen,
daß dem von Waldstein die „Malefiz oder hohe Obrigkeit" im Waldsteiner Gebiet
nicht zustehe. Eicher sollte nun mit Egnolf Verhandlungen führen wegen
der Höhe des Pfandschillings für den Rückkauf der Herrschaft Waldstein. Die
Verhandlungen zerschlugen sich, Egnolf blieb als Lehnsmann im Besitz des
Erbes seiner Vorfahren.

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