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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1970/0450
Baden und Hachberg erneut Büchern zugesprochen10). 1440 belehnte Friedrich
von Buechern den „ehrbaren Henslin Loeffer von Mylenbach" und all seine
Erben mit dem „Brägel zu Mylenbach under der kirchen her ab"11) gegen einen
jährlich an Martini zu zahlenden Zins von 1 Pfund Straßburger Münzen und
einem Huhn12). 1451 starb Friedrich von Buechern als letzter seines Geschlechts13).
Seine Ehe mit Susanna Röder war kinderlos geblieben, weshalb er Ennelin von
Ramstein, die spätere Gattin Wilhelms von Landeck, an Kindes Statt annahm
und ihr sein Haus in Haslach vermachte. Um das Erbe des letzten Herrn von
Buechern entstand ein jahrelanger Rechtsstreit14).

Zunächst schien es, als ob Jörg von Schauenburg das Erbe Friedrichs bekommen
sollte. Die Stadt Haslach setzte jedoch Anna Röder, eine Schwester der verstorbenen
Ehefrau Friedrichs von Buechern, als Erbin ein. Schließlich beanspruchte sogar Graf
Heinrich VI. von Fürstenberg im Jahre 1476 das Erbe Friedrichs, vor allem dessen Haus
in Haslach samt allem Zubehör. Nach dem Tode Jörgs von Schauenburg gingen dessen
Erbansprüche auf seine Söhne über. Von diesen erklärte Schwicker von Schauenburg
1478 wegen dieser Angelegenheit Heinrich VI. von Fürstenberg und der Stadt Haslach
Fehde, zog vor Haslach, machte Gefangene und verursachte dem Grafen Heinrich
einen Schaden von 1000 Gulden. Durch die Vermittlung von Jörg von Staufenberg
wurde die Fehde jedoch bald darauf beigelegt. Schwicker ließ die Gefangenen frei, und
der Erbstreit wurde zur endgültigen Entscheidung dem Pfälzer Hofgericht überwiesen.
Dieses fällte 1479 ein Urteil, das von den streitenden Parteien angenommen wurde:
Philipp von Schauenburg, der zweite Sohn Jörgs von Schauenburg, an den inzwischen
die Erbansprüche gefallen waren, und Heinrich VI. von Fürstenberg mußten sich das
Erbe Friedrichs von Buechern teilen15).

In einer Urkunde aus dem Jahre 1507 gestattete Markgraf Christof von Baden und
Hachberg, daß sein Kanzler Dr. Jacob Kirsser die Güter in Mühlenbach und Winden-
bach, die er bisher von ihm zu Lehen trug, an den Vogt von Wolfach Andres Ketz verkaufte
. In der gleichen Urkunde wird erwähnt, daß diese Güter zuvor dem Friedrich
von Buechern gehört hätten15). In allen Urkunden über die Belehnungen, Käufe und
Verkäufe der Herren von Buechern wird nie die Stammburg erwähnt. Sie dürfte wohl zu
den Gütern gehört haben, welche vom Pfälzer Hofgericht dem Grafen von Fürstenberg
zugesprochen worden waren, weshalb im Urbar Wilhelms von Fürstenberg 1493 auch
der „Burgstall" in Mühlenbach als dessen Besitz angeführt wird17). In den Schaffnei-
rechnungen des Amtes Haslach18) werden noch im Jahre 1620 die Einnahmen des
„Burgstalls" in Mühlenbach angegeben.

Mitte des 17. Jahrhunderts scheint die Burg bereits verfallen gewesen zu sein, denn
sie wird von nun an nicht mehr erwähnt.

Das ebenfalls auf der Gemarkung Mühlenbach gelegene Seitental Bärenbach
hat auch einem Dienstmannengeschlecht den Namen gegeben. Ob allerdings dort
eine Burg gestanden hat, ist nicht bekannt. In den Urkunden finden wir darüber
keine Angaben. Die Edlen von Bärenbach waren teils Lehnsleute der Herren von

10) FUB III, Nr. 59, S. 117.

11) Ein „Brügel" oder „Brühl" war eine W'asserwicse. Vgl. M. R. Buck, Oberdeutsches Flurnamenbuch,
Bayreuth 1931, S. 39.

12) FUB III, Nr. 297, S. 226.

13) FUB III, Nr. 396, S. 294; FUB III, Nr. 546, S. 395/396; FUB VI, Nr. 41,7, S. 84; FUB VI, Nr. 41,8, S. 85.

14) FUB IV, Nr. 4, S. 3 ff.

15) FUB IV, Nr. 4, S. 3.

16) FUB IV, Nr. 454, S. 407. 1') FUB VII, Nr. 163, S. 294.

i8) Schaffneirechnungen des Amtes Haslach, Fürstlich Fürstenbergischcs Archiv Donaueschingen.

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