Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1970/0488
und verschiedenes zu bauen. Jetzt war der Abt gezwungen, am Speyerer Reichskammergericht
(= oberstes Reichsgericht) gegen die Zeller zu klagen auf Herausgabe
von Grebern oder statt dessen auf Zahlung von 4000 Gulden in Geld. Wegen
des Krieges kam es indessen überhaupt nicht zu einem Richterspruch. Die Summe
aller Gläubigerrechte des Klosters belief sich zuletzt so hoch, daß der Wert des
Gutes kaum die Hälfte davon betrug.

Jetzt hob ein letztes Ringen um den Besitz des schönen Rißgutes an, denn nun
war der Augenblick gekommen, wo der genannte Stadtschreiber Meyershofen,
der inzwischen der einflußreichste und wohlhabendste Mann im Zeller Stadtstaat
und Stättmeister geworden war und überdies 1699 Reichsschultheiß wurde, mit
äußerster Entschlossenheit selbst auf die Erwerbung von Grebern lossteuerte.
Meyershofen wurde 1695 von Kaiser Leopold I. „für sich und seine ehelichen
Leibeserben in des hl. Römischen Reiches uhralten Ritterstand gnädigst erhoben
und zwar, als ob er von vier Ahnen väterlichen und mütterlichen Geschlechts
herkäme und geboren wäre". Im folgenden Jahre wurde er in die „adelige, freye
Reichsritterschaft in Schwaben, Ortenauer Bezirks" aufgenommen.

Mit der Adelsverleihung war die Bestimmung verbunden, sich von einem
adeligen Rißgut einen Namen zuzulegen. Als ein solches erstrebte von Meyershofen
aufs heftigste die Grundherrschaft Grebern. Sie lag so schön zwischen Zell
und Entersbach, wo Meyershofen sich in vorausschauender Planung einen günstig
liegenden und ertragreichen Grundbesitz mit vielen sonstigen herrenmäßigen
Rechten zielbewußt angereichert hatte. Es war also schon lange seine verschwiegene
Absicht gewesen, das Gut Grebern, vergrößert um seine planvollen Dazu-
erwerbungen drum herum, einmal zu seinem Adelssitz zu machen.

Er scheute die Kosten, die dieses Verlangen erschwerten, keineswegs. Mehrere
Zeller Stadtherren hatten sich spekulationsartig Anteilsrechte verschafft. Großzügig
, wie Meyershofen bei den Weltleuten immer war, und unter gerissener
Ausnützung seiner fast herrenmäßig wirkenden Autorität, löste er mit Leichtigkeit
alle ihre Ansprüche unbesehen mit 6000 Gulden ab. Schwieriger war sein
Drängen, die Abtei zur Abtretung und zum rechtskräftigen Verkauf zu bewegen.
Hierbei freilich marktete er mit all seinen lächelnden Überredungskünsten.

Im Klosterkapitel entstanden Meinungsverschiedenheiten, ob man dem langzeitlichen
Bedränger der Abtei das wertvolle Gut verkaufen dürfte. Der schwerkranke
Abt Placidus Thalmann wollte noch bei seinen Lebzeiten das Ende des
heillosen Streites sehen und hat auf eigene Verantwortung die Angelegenheit
gegen die Mehrheit des Konvents entschieden und Grebern im Jahre 1696 seinem
Landsmann für billige 4000 Gulden abgetreten. Nachgelassen wurden ihm die
aufgelaufenen Zinsen von 500 Gulden und 100 Fuhren, die gerade damals für
den Aufbau der 1689 verbrannten Klostergebäude nötig gewesen wären. Der
Abt wahrte sein Obereigentumsrecht nur durch den Vorbehalt eines Bodenzinses
und des Fallrechtes. Zudem wurde dem Käufer noch der dortige Zehnte
als Erblehen hinzugegeben. Dadurch war, freilich wiederum zum Nachteil der
Abtei, der Streit beigelegt.

Dieses „alte, adeliche Stammhauß und Gueth Grebern stoßt an die Enders-

486


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1970/0488