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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
51. Jahresband.1971
Seite: 59
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Jesuitenorden führt schwere Klage über die mangelhafte Verwaltung der Kapitalien
und Liegenschaften der Lindenkirche. Das Geld und eingegangene Wachs
wurde widerrechtlich für die Pfarrkirche verwendet. Der Superior der Jesuiten
konnte jedoch 1715 aus alten Schriftstücken, die aus dem Staub gesucht wurden,
nachweisen, daß diese Einkünfte nur dem Kapellenfonds dienen dürften. Er
schreibt 1719: „Die Lindenkirche wurde seit vielen Jahren um ihre Einkünfte betrogen
, die Verwalter verteilten die Gelder nach Belieben und führten sie zum
Teil der Pfarrkirche zu." 43 1721 mußte er feststellen: die Felder sind verwildert
und mit Gestrüpp verwachsen. 1720 wurde die Verwaltung des Fonds von der
Pfarrkirche getrennt, da bisher alles zum Nachteil der Lindenkirche in einen Topf
gekommen sei. Wie die Patres ihre Rechte verteidigten und ihre Einkünfte mehrten
, kann aus folgenden Beispielen ersehen werden: Ein Bürger von Waldmatt
hatte 1721 Streit mit dem Kolleg. Das Erblehen war nach dem Tode des Inhabers
an das Kolleg zurückgefallen. Der Bürger Jakob Kern machte sein Recht geltend,
sein Vater habe diese Wiese von den Herrenalbern gekauft. Schon seit sechs Jahren
habe er die Sache bei dem Ortenauer Landvogt betrieben. Die Regierung in
Rastatt gab ihm recht, ohne das Kolleg auch nur zu fragen. Er ließ also die
Wiese mähen, aber der Superior von Ottersweier führte das Heu in die Scheune.
Der P. Rektor beschwerte sich bei der Regierung, er verlangte, Kern solle durch
Vorlegung seines Kaufbriefes sich als Eigentümer ausweisen, was er aber nicht
vermochte 44.

Die Regentin Augusta Sybilla ordnete an, daß die Verwaltung zu überprüfen sei
und ein eigener Verwalter aufgestellt werden müsse. Die Folge war, daß bald das
Geld für die neuen Altäre zusammenkam, man konnte bereits jährlich hundert
Gulden für die Verlängerung der Wallfahrtskirche zurücklegen, während man früher
klagen mußte: „Es wäre vieles zu sagen über andere schlimme Dinge und Verfehlungen
, über weltliche Herren bezüglich des kirchlichen Vermögens, die Ausstattung
der Kirchen, der heiligen Gewänder und der nötigen Erfordernisse auf
den Friedhöfen."45.

Die Beamten der Landvogtei, der Bürgermeister und der Stabhalter45a beanspruchten
für die Rechnungsprüfung jeder zehn Gulden.

Der Chronist fährt fort: „Von den Beamten und Besitzern sollte eine so geringfügige
Arbeit zur Ehre Gottes und zum Wohl der Kirche im religiösen Geist besorgt
werden." Die Erträgnisse der Liegenschaften wurden durch die Jesuiten gesteigert
. Es konnten 1725 aus den Einkünften der Lindenkirche sogar vierhundert
Gulden für gottesdienstliche Zwecke der Pfarrkirche zur Verfügung gestellt
werden. Bis 1721 wurden zwölf Morgen gerodet und neu angelegt, so daß fünfundzwanzig
Morgen bebautes Land vorhanden waren, 1748 kamen fünf Morgen
Reben dazu, die gut gediehen. Die Kapitalien konnten sogar gegen Zins ausgeliehen
werden. Bereits für 1723 konnte erstmals ein reichlicher und guter Herbst

43 Ebda., S. 320.

44 Ebda., S. 367.

45 Ebda., S. 365.

45a Der Stabhalter war der Verwalter der Ortspolizei.

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