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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
51. Jahresband.1971
Seite: 118
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1971/0120
deten sie am 8. Januar 1365 dem Kloster Wittichen die zollfreie Durchfuhr aller
Waren für den Bedarf des Klosters an ihrer Zollstätte in Schiltach10.

Nach dem Tode ihres Bruders versuchte Beatrix von Teck das ledig gewordene
Schenkenamt für ihren Sohn Konrad zu erhalten. Da es ein Mannlehen war,
konnte sie selbst die Erbschaft nicht antreten. Sie ließ sich aber für ihren Sohn
von dem Konvent des Klosters St. Gallen die Zusicherung geben, daß er das Erbe
seines verstorbenen Onkels antreten könne, da sie die nächste Verwandte des
Erblassers sei11.

Herzog Friedrich von Teck, der Neffe von Beatrix, hatte von dem Abt Georg
von Wildenstein des Klosters St. Gallen sich das Schenkenamt und den damit verbundenen
Grundbesitz verleihen lassen, da dieses als Mannlehen einem Herzog
von Teck zustand und er der nächste männliche Erbe aus diesem Geschlecht war.
Er legte am 18. Mai 1363 zu Wil (Kanton St. Gallen) den Lehenseid ab. Friedrich
von Teck war österreichischer Hauptmann und Landvogt in Schwaben und
im Elsaß. Er gab dem Abt die Zusicherung, ihm treu und hold zu sein, „och von
dem schenkenampt uf dem veld und in der herberg ze tund, was ain schenk von
sinem ampt tun sol". Er nannte sich „obrester schenk des Gotzhus ze Sant
Gallen" 12.

Es begann nun ein langwieriger Streit zwischen den beiden Familien. Schließlich
kam es am 16. Oktober 1371 in Oberndorf zu einem Vergleich. Herzog Friedrich
verzichtete auf alle Ansprüche an das teckische Erbe in Schiltach und überließ
seinem Vetter Konrad von Urslingen Burg und Stadt Schiltach mit aller Zu-
behörde als rechtmäßig teckisches Erbteil. Daraufhin gaben Konrad und seine
Mutter Beatrix die Ansprüche an das Schenkenamt beim Kloster St. Gallen und
die damit verbundenen sankt-gallischen Lehen Oberndorf mit Zubehörde auf
gegen die Zahlung von 1150 Pfund Heller13.

So kam vor 600 Jahren Schiltach, die Stadt und die Burg, aus teckischem Besitz
an die Herzöge von Urslingen. Es darf angenommen werden, daß die Herzöge
von Teck Schiltach das Stadtrecht verliehen hatten, um damit den Ort ihrer zeitweiligen
Hofhaltung auszuzeichnen.

Die Herzöge von Urslingen konnten sich nicht lange an ihrem Schiltacher Besitz
erfreuen. Das Geschlecht war stark verschuldet. Schon nach wenigen Jahren waren
die Urslinger nicht mehr alleinige Besitzer von Schiltach. Herzog Konrads Sohn
Reinold und die Tochter Anna, sie war mit Konrad von Geroldseck/Sulz verheiratet
, hatten das Erbe gemeinsam übernommen. Am 28. Juni 1381 wurde der
geroldseckische Anteil, den Diem Schultheiß von Dornstetten als Pfand besaß,
um 4000 Pfund Heller an den Grafen Eberhard von Württemberg verkauft und
wenig später, am 31. August 1381, verkaufte auch Herzog Reinold von Urslingen
seinen Anteil an Burg und Stadt Schiltach samt Zubehörde um 6000 Gulden an

10 FUB, 6,68!.

11 Urkb. St. Gallen, 4,46.

12 Urkb. St. Gallen, 4,45/46.

13 Württembg. Regesten, 9692.

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