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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
51. Jahresband.1971
Seite: 180
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es von alters her Mittelpunkt der Stadt war und wo es auch für die vergrößerte
Stadt noch weiterhin Mittelpunkt sein und bleiben kann.

An der Wende vom Mittelalter zur Neuzeit trat eine einschneidende Änderung
in der Verkehrsfrage auf. Während des ganzen Mittelalters gab es ganz allgemein
keinen Durchgangsverkehr durch die befestigten Städte. Sicherheit war der
oberste Grundsatz gewesen. Deshalb wurde die Zahl der Tore auf die geringst
mögliche Weise beschränkt, und nachts wurden die Tore geschlossen, so daß niemand
hinaus oder herein konnte. Der Durchgangsverkehr wurde um die Städte
herumgeleitet, in Haslach geschah dies durch die Engelstraße, an der als Poststation
, als Vorspann- und Umspannstelle das Gasthaus „Zum Engel" lag, das der
Straße auch den Namen gab. Ähnliche Verhältnisse lassen sich auch für andere
Städte nachweisen. Als Beispiele seien nur einige genannt: Freiburg im Breisgau,
wo die Durchgangsstraße nach Basel ursprünglich am Kaiserstuhl entlangging,
Kenzingen, an dem die Rheintalstraße ursprünglich auch außen vorbeiführte,
Lahr, wo die Schuttertalstraße einstmals um die befestigte Stadt herum am Hang
entlang verlief, und auch Villingen, wo die von den Fürstenbergern in den ersten
Jahren nach 1300 gebaute neue Straße von Villingen über den Hohlen Graben
und das Wagensteigtal nach Freiburg nicht durch Villingen hindurch, sondern an der
Stadt vorbeigeführt wurde, und die vom Kinzigtal zur oberen Donau führende
Straße ebenfalls an der Stadt vorbeigeführt hatte, inzwischen jedoch völlig eingegangen
war, heute aber wieder an der alten Stelle als moderne Umgehungsstraße
erstanden ist.

Das Auftreten der Schußwaffen hat einen Umschwung der mittelalterlichen Auffassungen
herbeigeführt, die mittelalterlichen Befestigungen hatten mehr oder
weniger ihre Wertung eingebüßt. Die Folge davon war, das abschließende Prinzip
aufzugeben und die Städte für den Verkehr zu öffnen. Obrigkeitliche Verfügungen
kamen diesen Bestrebungen entgegen. So erhielt schon in den achtziger Jahren des
15. Jahrhunderts die Stadt Lahr durch eine kaiserliche Verfügung die Erlaubnis,
die Schuttertalstraße durch die Stadt hindurchzuführen. Für Haslach folgte im
gleichen Sinne eine Fürstenbergische Urkunde vom 14. März 1505. Im Fürsten-
bergischen Urkundenbuch, Band IV, steht darüber (S. 389, Nr. 426, Anm. 2): „Ein
Freiheitsbrief des Grafen Wolfgang für die Stadt Haslach wegen Abänderung der
Straße durch die Stadt, auch Wochenmärkten, Handwerkern etc. So die Aufschrift
eines leeren Umschlags, auf dem auch vermerkt ist: ,Orig. nacher Wolf ach geschickt
'. Vielleicht befindet sich das Orig. also in dem für uns unzugänglichen
Wolfacher Stadtarchiv." 55 Die Urkunde befand sich jedoch nicht im Wolfacher,
sondern im Haslacher Stadtarchiv und ist der Vernichtung durch den Brand vom
August 1704 zusammen mit einigen anderen Archivalien entgangen. Otto Göller
hat bei seinen Forschungen schon die Urkunde gefunden, ist aber auf ihren Inhalt
und ihre Bedeutung nicht näher eingegangen.

55 Zur Erklärung, weshalb das Wolfacher Archiv für den Donaueschinger Bearbeiter des Urkundenbuches
unzugänglich war, wird im Vorwort zum ersten Band S. VI erläutert. Der Stadtrat von Wolfach glaubte,
die Benützung seines Archivs verweigern zu müssen. Gleichzeitig wird vielen andern Stellen, darunter
auch dem Stadtrat von Haslach, der Dank für ihre Mitarbeit ausgesprochen.

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