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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
51. Jahresband.1971
Seite: 181
(PDF, 52 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1971/0183
Der für diese Betrachtung wichtigste Satz der Urkunde sei hier auszugsweise
angeführt und dabei in einfaches heutiges Deutsch übertragen: „Zur Verbesserung
der Verhältnisse in der Stadt zu Haslach und der Landschaft werden für des
Heiligen Reiches Straße etliche Tore, so vor Jahren geschlossen gewesen, aufgetan
und diese durch die Stadt gerichtet, um mit Wagen und Rossen durchzufahren
ewiglich, d. h. für alle Zeiten."

Eine solche Maßnahme war möglich geworden durch die große Wandlung, die
inzwischen vor sich gegangen war. Sie hatte Folgen nicht nur für die künftige
Verkehrsgestaltung in der Stadt, sondern auch in wirtschaftlicher Beziehung.
Eine unmittelbare Folge war die Einrichtung von Zollstellen an den Toren, also
eine rein kommerzielle Angelegenheit, die Zolleinnahnien flössen sowohl der Herrschaft
als auch der Stadt zu.

Eine weitere Folge war, daß für den von Mühlenbach kommenden Verkehr ein
weiteres Zufahrtstor in die alte Stadtbefestigung gebrochen werden konnte. Es
erhielt den Namen Neutor oder auch „Sautor"; Sautor, weil die Mühlenbacher
die von ihnen vorzugsweise gezüchteten Schweine durch dieses Tor zum Haslacher
Markt brachten. Es lag da, wo heute noch die Mühlenbacher Straße in die Stadt
hineinführt. Ein besonderes Torgebäude wurde anscheinend nicht errichtet,
wenigstens ist uns darüber nichts bekanntgeworden. Auch der Zeitpunkt, wann
dieser Tordurchbruch erfolgte, konnte bisher nicht festgestellt werden. Die Straße
führte nun wieder wie in der Gründungszeit geradewegs auf den ursprünglichen
Marktplatz. Für den Verkehr von Hofstetten wäre der kürzeste Weg in die Stadt
auch durch das Neue Tor gewesen, aber man hat den Fußgängerverkehr über den
sogenannten Schafsteg in die .Stadt geleitet, wie dies bis in die heutige Zeit der
Fall war, während der Wagenverkehr auf der schon vorhandenen Straße mit einer
Brücke über den Klosterbach verblieb. Bei einer Verlegung des Straßenverkehrs
von Hofstetten auf den kürzeren Weg hätte man eine neue Fahrstraße und eine befahrbare
Brücke über den Hofstetter Bach bauen müssen, dem wollte man anscheinend
aus dem Wege gehen. So ist es bis in unsere Zeit hinein bei dem Schafsteg,
einem schmalen hölzernen Fußgängersteg, geblieben, der erst in jüngster Zeit,
allerdings aus einem ganz anderen Grund, einer massiven Brücke weichen mußte.
Die Urkunde vom Jahr 1505 enthält außer der Änderung des Verkehrs durch die
Stadt noch eine ganze Anzahl Anordnungen für den Betrieb und die Einschränkung
von Handwerk und Handel in den umliegenden dörflichen Ortschaften, die,
mit Ausnahme von Schnellingen, alle namentlich aufgeführt werden, zugunsten
der bevorrechteten Bürgerschaft der Stadt. Auffallend ist dabei, daß für die Vorstadt
von Haslach die gleichen einschränkenden Vorschriften verfügt werden wie
für die angeführten Dorfschaften. Die Vorstadtbürger waren damals keine Vollbürger
, sie führten deshalb die Bezeichnung „Ausbürger" oder auch „Pfahlbürger"
und nahmen an den Privilegien der Bürger innerhalb der Stadtmauern keinen
Anteil.

Es würde zu weit führen, an dieser Stelle, die sich vorzugsweise mit baulichen
Dingen beschäftigen will, ausführlich auf die umfangreichen Bestimmungen ein-

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