Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
51. Jahresband.1971
Seite: 207
(PDF, 52 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1971/0209
der von Geld oder anderer Schulden weg nit gefroendt, gehefft oder bekümert
werden sol mit dem Stab, doch Sachen das Maliuiz berüren haben nit Fryheiten
und wan Sant Johannestag zu Sunwenden im Fünfzehenhunderisten und fünfften
Jahr kompt, so sollen all Wyrt und Hantwerck, ußgenommen Haffner und Ziegler
inn der Vorstadt zu Haslach still steen, by obgemelter Pene und Verlierung
gehen Pfund, so oft als ainer es verbricht. Auch Nieman schencken noch Gewerb
triben. Dan ein geordneter Nachtwirt soll sin und zu jederzeit von uns ouch
unsenn Schulthaissen und Rat darzu beschaiden und benemmpt werd, derselbig
soll nachtes Wirtschaft halten und des Tags mit Gesten sich nicht überladen, es
wer dan daß ungewarlich ainer oder mer Gest über Nacht by im geherbergt werden
und früher ruhen oder tili liegen wollten, denen mag er essen und trinken
geben, sust soll er die Gest im Tag nit annehmen, sunder in die Stadt wisen
ungewarlichen und in allen obgemelten Stucken behalten wir uns, unsem Erben
und Nachkommen, dergelich denen von Haslach zuvor, diese Besatzung zu endern,
zu verbessern zu mindren und zu meren nach unserm beydersidt eintratigen Rat
und guten Willen oder Gefallen, süst soll in diesem Stift- und Satzbrieffe nichts
verendret sonder öwigklich also gehalten werden und ernsthlich gehanthabet und
gestraffet nach unnser, unnser Erben und Nachkommen besten Vermögen on all
Geverde und Arglist des zu warer Urkund und steter Sicherheit sind diser Brief
zwen glicher Lutung uffgericht mit unserm und der Statt Haslach anhangen)
Insigel. Geben uff Fritag nach Judica in der vasten als man zält nach Cristi
unsres lieben Herren Geburt fünfzehn Hundert und im Fünften Jare.
Orig.Perg. mit anhängendem Siegel der Stadt Haslach; das andere fehlt98.

98 Die Urkunde (14. 3. 1505) befindet sich im Stadtarchiv Haslach.

Die Bevölkerungs- und Wirtschaftsstruktur
der Reichsstadt OfTenburg am Anfang des
18. Jahrhunderts

Von Otto Kähni

Die wirtschaftliche Entwicklung der über den südwestdeutschen Raum verstreuten
31 Reichsstädte war sehr unterschiedlich. Viele, besonders die im Westen gelegenen,
reichten in ihrer wirtschaftlichen Bedeutung über das Lokale nicht hinaus. Mit
ihren kleinen Territorien waren sie meist in den Herrschaftsbereich der Fürsten
eingeengt, gegen deren Machtbestrebungen sie sich seit dem späten Mittelalter
wehren mußten. In hohem Maße gilt dies für Offenburg, das die Umklammerung

207


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1971/0209