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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
51. Jahresband.1971
Seite: 208
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Die Reidisstadt Offenburg um 1720.

durch die vorderösterreichische Landvogtei Ortenau sehr zu spüren bekam. Das
Erzhaus Österreich war bestrebt, seine Vorlande zu einem geschlossenen Herrschaftsgebiet
auszubauen. Auch nach dem Privileg des Kaisers Maximilian I.
(1504), das die Eingemeindung der Dörfer Uffhoven und Kinzigdorf einleitete,
war das Stadtgebiet noch klein, unterstanden doch die beiden Mühlen unmittelbar
vor der Stadtmauer (heute Kunstmühle Zibold und die Spinnerei und
Weberei) der Jurisdiktion des Erzhauses bzw. der Landvogtei. Ferner litt die
wirtschaftliche Entfaltungsmöglichkeit des am Kinzigtalausgang günstig gelegenen
Offenburg sehr unter dem Übergewicht des mächtigen Straßburg, zu dessen
Wirtschaftsgebiet der mittelbadische Raum gehörte. Verschlimmert wurde die wirtschaftliche
Situation noch durch die Kriegsverheerungen. Kaum hatte sich die
Stadt nach dem 30jährigen Krieg erholt, brach die Katastrophe des Pfälzischen
Erbschaftskrieges über sie herein. Am 9. September 1689 wurde Offenburg „tota-
liter ruiniert und in die Aschen gelegt". Es dauerte Jahrzehnte, bis das Gemeinwesen
wieder einigermaßen leistungsfähig war. Eine deutliche Vorstellung von
dem trostlosen Zustand vermittelt uns der Bericht vom 14. Mai 1716 über den
„jetzmahligen gantz wahrhafften Zustand der in grundt ruinirt und völlig verbrannten
Statt Offenburg, deren gemeinsamen Weesens Vermögen, Einkünfften,
auch Außgaben und der vorhandenen Schulden-Specification", den die Stadt an
den Konvent des Schwäbischen Kreises nach Augsburg sandte.

Der Schwäbische Kreis war einer der zehn Reichskreise, die 1512 zur Wahrung
des Landfriedens geschaffen wurden. Er umfaßte die geistlichen und weltlichen
Herrschaftsgebiete sowie die 31 Reichsstädte zwischen Rhein und Lech, dem Bodensee
und im Norden einer Linie von Karlsruhe über Wimpfen bis Dinkelsbühl.
Seine Hauptaufgabe war, das Reich gegen äußere Feinde zu schützen und im
Innern den Landfrieden zu wahren. Ferner hatte er die Aufsicht über das Münz-

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