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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
51. Jahresband.1971
Seite: 225
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3tl0 die tieffe, wo Ehemals ein Durchschnitt wäre, mit Stein beßer auszufüllen und
Kieß zu überführen.

Mahlberger Bann

4t0 ist die allzu Schmahle Straße anfangs der leymen grub bey dem todten Mannen
genant zu verbreitern, das anliegende zu Verpfählen und ferner leimenn (Lehm)
da zu delben (graben) zu Verbiethen.

5to under der Ober Matt Bruck bey denen sogenanten Spithalackern der Straßenabstich
der übrigen Straßen gleich hoch aufzuführen.

6t0 Die Bruck anfangs Küppenheim umb wenigstens 2 schuhe zu Verbreitern und
wirdt dem OberAmbtlichen Ermessen und Erkandnuß anheim gegeben, ob die
Verbreiterungskosten auß der Küppenheim schon so Viele Brücken Erbauet habenden
gemeinds- oder OberAmbts Landt Caßa bestritten werden solle gleich solches
bey Erbauung der wagenstatter neuen Brucken beschehen ist.

7. Vor dem wickhäußel (Waaghäusel) ist graben aufheb, Straßen Erhöh- und
mehrmalige überKießung ohne ZeitVerlust vorzunehmen, gleiches

8. Die von Sulz und Langenharth auf ihrem District zu thun haben.

9. Ohnweith dem Hochgericht der Wasser Dohlen abwerths zu verpflästern und
an denen freyen Matten die hohe Heeg (Häge) und ohnnütze Storren (Baumstümpfe
) abzuhauen.

10. Auf dem Kürzler District sonderlich oberhalb der Reuthen Brücke die graben
aufzuheben in grader Direction zu bringen und dem selb laufenden Quellwasser
fortzuhelffen.

Frießenheimer Bann

11. Gleich bey deßen anfang Ichenheimer Districts (Forstbezirk) die Straß zu
Verbreitern gestalten sich Selbsten dermahlen kein wagen dem andern ausweichen
kan.

12. bey der WolffsGrub die an der Straß befindliche tieffe löcher zu Ebenen und
die Straß in behörige Breite zu setzen. An der Mittelbruck.

13. Über den tieffen alle gefährde (Fuhrwerke) sehr Ruinirenden und harte Stöße
gebenden Abfall zu Erhöhen, und durch andere weiß dem Überwasser fortzuhelffen.

14. Vor dem Dorff das Oberweyher und Heiligenzeller Straßenantheil mit gutem
Kieß ohnverweilt zu Verbeßern.

Oberschopfheimer Bann

15. Bey dem wilberts Brunnen die Gräben aufzuwerfen und Ebenso wenig da —
alß

16. under der Bruck der außwurffgrund auf der Landstraß zu gestatten.

17. Die Diersburger mittelst anRede, Ohne die pfändung ihrer % Gemeindsgefälle
zu vermögen, das (= daß) sie ihr Straßenantheil in so guten Standt stellen und
Erhalten alß die Mahlberger Oberambts Gemeinden.

15 Ortenau 1971

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