Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
51. Jahresband.1971
Seite: 230
(PDF, 52 MB)
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der Feldarbeit an dieser Sorgfalt fehlen ließen, aber Ende April die Besichtigung
der Straße durch den kaiserlichen Kommissar bevorstand, erließen die Kommissare
Dyhlin und Dürfeid am 18. April von Friesenheim aus ein sehr tadelndes Schreiben
an die Vorgesetzten der Gemeinden Heiligenzell, Oberweier, Oberschopfheim,
Kürzell, Schutterzell, Ichenheim und Dundenheim. Es wurde ihnen der Vorwurf
gemacht, „wie schlecht dieße arbeit von statten gehe, wie liederlich und nachlässig
mehrere und Eben sie Vorgesetzte an eingangs gesagten Orthen seyen". Gleichzeitig
wurde ihnen befohlen, nach der Weisung der beiden Schultheißen Laible
und Baß arbeiten zu lassen oder zu gewärtigen, daß jeder derselben „bey weiter
Vorstehenden nachlässigkeit in 20 Reichsthaler (30 Gulden) Herrschafftlicher
Straff Verfället, auf der Stell in arrest genohmen und in Eyßernen strengeren
geschlossener / auf der Straßen Selbsten zur Schantz arbeit angestellt und Ihnen
weill die güte nichts fruchten wollen, Endlich der Ernst gewißen (gewiesen) werden
; auf dieße arth haben alle Ihre Stabs Vorgesetzte, sonderlich aber Jene welche
über dieße Straßen arbeit ein loses Maul haben zu behandeln und dem Oberambt
sogleich anzuzeigen und gefänglich einzulieffern, damit mann aber gesichert seye,
ob das befohlene so Vollzogen werde, so hat obersagter Schultheiß alle tag über
die arbeit einzuberichten, umb die Nachlässigen gleich bey denen Köpfen nehmen
zu lassen". Für den Brückenbau an Unditz und Schutter wurde befohlen, gute,
lagerhafte Steine und keine so schlechten, wie es geschehen, von den die Aufsicht
führenden Schultheißen „heund nachmittag nach und morgen frühe beyführen zu
lassen und den augenschein im orth selbsten zu Nehmen".

Am 20. April erhielten die Stabsvorgesetzten in den genannten Dörfern den
Befehl, am 21. April mit Handfrönern vom Dundenheimer bis an den Schütterer
Bann „die Glaißer so zu verziehen, damit die arbeit längstens bis frühe 8 Uhr
fertig seye, dieselbe auf Klag des kayserl. Hn. Commissarii nicht in die angedrohte
Straf verfallen". Außerdem überbrachte der Bote aus Kittersburg dem Stabhalter
von Dundenheim den Befehl, am 21. April, auf früh 6 Uhr, sechs gute Pferde
bereitzuhalten und der Stabhalter von Kürzell ebenfalls solche auf 7 Uhr. Der
Empfang dieses schriftlichen Auftrags war dem Überbringer mit genauer Zeitangabe
zu bestätigen.

Während nun am 21. April, seit dem Morgengrauen, die Männer aus den Rieddörfern
damit beschäftigt waren, die Straße durch Einebnen gut befahrbar zu
machen, besichtigten sie die beiden Kommissare Dyhlin und Dürfeid mit dem
kaiserlichen Kommissar, dem Kammerfourier Herrn von Zinner aus Wien. In
Dundenheim und Kürzell waren von ihnen die Reitpferde gewechselt worden.
Da der hohe Visitator zugleich auch für die Quartiere der fürstlichen Gäste auf
den Reisestationen verantwortlich war, ließ er sich während seines Besuchs im
Kloster Schuttern von dem Abt Vogel die mit großen Kosten vorbereiteten Räume
zeigen. Bei seiner Rückfahrt auf der Gebirgsstraße nach Freiburg konnte er sich
davon überzeugen, daß, wie zuvor in den Riedgemeinden, auch von allen anliegenden
Dörfern die Straßenarbeiten zu seiner Zufriedenheit ausgeführt worden
waren.

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