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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
51. Jahresband.1971
Seite: 234
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men, nur die eine Seite, - Kaiser und Reich -, die mit dem Namen Habsburg
wiederum nicht voll umschrieben ist, zu betrachten. Doch sie läßt sich nicht voll
verstehen, ohne die andere nicht wenigstens allgemein anzudeuten. Es wird sich
dabei zeigen, daß ein Gottesreichdenken ohne enge Bindungen an das eine oder
andere politische und damit weltliche System nicht möglich ist, daß die Realitäten
stärker sind als Ideen und diese deshalb trotz ihrer grundsätzlichen Offenheit in
eine Abhängigkeit hineindrängen.

Vogler ist mit seinen Empfindungen auf selten des Reiches. Als er 1689 von dem
„Bombardement" Heidelbergs hört, äußert er sie unzweideutig: „Der Franzose
hält überall das Reich - weh uns!" 13 Er leistet den Kaiserlichen trotz Verbotes
der Franzosen die verlangten AbgabenM, stellt aber auch diesen, über den Friedensschluß
hinaus, die geforderten Kontributionen ,5.

Bedenken scheint er zu haben, wenn es darum geht, bei dem bedrohlichen Vorstoß
der unter Marschall de Duras stehenden Truppen um einen Schutzbrief zu
bitten. Es gefällt ihm und gefällt ihm „aus einer bestimmten Rücksicht wiederum
nicht" 16.

Schwierigkeiten dieser Art empfand er nicht beim Erbitten eines ähnlichen Schreibens
aus der Kanzlei des kaiserlichen Feldmarschalls Sereni17, oder beim Antrag
eines durch den in Augsburg weilenden badischen Kammerrat Weiß zu vermittelnden
kaiserlichen Schutzbriefes für Kloster und Ort18. Dabei sind es nicht wirtschaftliche
Rücksichten, die eine Bevorzugung der einen Seite hätten nahelegen können
, denn die Schutztruppen, die man ihm zuweilen von kaiserlicher Seite ins
Kloster legte, waren alles andere als bescheidene Gäste und bedeuteten bei der
willkürlichen Zuweisung oder Abkommandierung eher eine Bedrohung als Sicherung
des klösterlichen Gebietes19. Hinzu kommen Übergriffe der kaiserlichen
Soldaten, die besonders dann schmerzlich empfunden wurden, wenn sie nicht von
untergeordneten Dienstgraden sondern von Generälen verfügt wurden.

Als man einmal einen Geistlichen des Klosters, den Verwalter der Wippertskircher

13 Tgb. 10. 8. 1689: „Gallus ubique tenet Imperium, proh!"

14 Tgb. 28. 7. 1697: „Interim venit ex alsatia abs Capitaneo Bernardo ordonantia per quam prohibetur annona
caesareis advehenda." Das entsprechende, auf einem Zettel zugegangene Schreiben ist noch vorhanden:
GLA 104/71: 28. 7. 1697.

15 Tgb.9.11. 1697:„ . . . litterasque accipio abs D. Fouqueroll urgentes Solutionen! avenae ac intimantes pacem
a Caesare 31 mensis elapsi signatum." (Die Unterzeichnung erfolgte schon am 30. 10.)

16 Tgb. 28. 8. 1689: „Accepi litteras abs P. Subpriore denunciantes monasterium provisum salvaguardia ex
sateltitibus stipatoribus Mareschalli de Duras. placuit et displicuit ex certo respectu. Videbimus finem
finalem." Dieser Schutzbrief ist noch vorhanden; er ist, wie der Tagebucheintrag vermuten läßt, nicht von
Duras selbst unterschrieben: GLA 104/71.

17 Tgb. 18. 6. 1689.

18 Tgb. 26. 12. 1689: „Scripsi D. Consiliario Camerae Badensis Weiss Augustam, repetens ea quae nuper
perscripseram ratione procurandi protectorii caesarei tarn pro Monasterio quam pro hoc loco." Dieser
Schutzbrief, datiert vom 2. 1. 1690, ist mit verschiedenen Kopien, darunter einer gedruckten, noch vorhanden
: GLA 104/71.

19 Vgl. dazu Tgb. 12. 8. 1697: „Manipulus caesareanorum nostrum salvaguardiam abducunt secum usque in
altenheimb, ubi 18 equos e Gallis diripiunt ac salvaguardiam ad vesperam remittunt." Oder Tgb. 17. 8.
1697: „Vocatur noster salvaguarde ad D. Generalem de Fürstenberg quocum P. Priorem mitto inservitum
eidem Generali quem tarnen non offendit Amplius in Oberschopfen fit pabulatio Generalis ex parte caesareanorum
in pagis circumjacentibus . . . ."

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