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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
51. Jahresband.1971
Seite: 237
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Gliedern des Reiches unterhielt. Eine volle Auswertung des hierzu vorliegenden
Materials würde über den Rahmen der hier beabsichtigten Darstellung hinausgehen
. Deshalb nur einige Bemerkungen zu den vielfältigen Verbindungen, die
der Prälat an der Westgrenze des Sacrum Imperium unterhielt.
Er hat nicht nur seinen Agenten in Augsburg33, sondern zumindest auch Beobachter
beim Reichstag in Regensburg34. Seine Beziehungen zum Schwäbischen Kreis sind
vorwiegend finanzieller Natur und beschränken sich aufs Steuerzahlen35, auch
wenn er sich eingestehen muß, daß dessen Agenten gewöhnlich kein Geld erhalten36
. Eigentliche Lasten bringen nur die Durchmärsche der Kreistruppen37,
bei denen man sich jedoch im Unterschied zu französischen oder kaiserlichen Verbänden
noch zu fragen traute, welche Vollmachten man den Offizialen zuzugestehen
hatte38.

Rege Korrespondenz unterhielt Vogler mit den Abteien seines Kreises schon bevor
eine politische Vertretung ein gemeinsames Agieren nahelegte. Entwürfe zu Schreiben
an seine Standesgenossen finden sich spätestens seit 169639. Zuweilen verschickt
er Rundschreiben, um zu Versammlungen einzuladen, wobei er sich als Federführer
des „Unteren Kreises" der Prälaten zu verstehen scheint40.

Besonders eng, wenn auch ohne politische Akzentuierung, sind seine Beziehungen
zu einzelnen Abteien. Während sein Bruder Abt in St. Blasien war, gestalteten
sie sich dorthin besonders lebhaft, doch auch nach dessen Tode 1695 blieben sie
immer ausgeprägter als etwa zu den schwäbischen Abteien Weingarten, Ochsenhausen
oder dem schweizerischen Muri. Dorthin schickte er in Notzeiten jüngere
Ordensglieder, um ihnen ein von Kriegswirren unbelastetes Studium zu garantieren
.

Doch auch zu den Abteien auf der anderen Rheinseite, etwa Ebersmünster, Mauersmünster
und Altorf hatte er Kontakte, die jedoch weniger eng als etwa mit
Gengenbach, Schwarzach oder Ettenheimmünster ausgebaut erscheinen.
Für den politischen Standort des Klosters bedeutsamer waren die zwei mächtigsten
weltlichen Territorien der nächsten Nachbarschaft: Die Stadt Straßburg und die
Markgrafschaft Baden.

Während der Einfluß Straßburgs langsam zu schwinden scheint, wird die Stellung
der Markgrafschaft zunehmend stärker. Dennoch darf nicht übersehen werden, daß
die Nähe der Großstadt, die alle Vorteile des Handels und Gewerbes dem geistlichen
Souverän einer dörflichen Hofhaltung zukommen lassen konnte, trotz politischer
Spannungen und kriegerischer Auseinandersetzungen engere Verbindungen

33 Vgl. Tgb. 26. 12. 1689: Anm. 18.

34 Tgb. 11. 8. 1691; 28. 9. 1691; 11. 9. 1697; 14. 9. 1697.

35 Tgb. 11. 3. 1691; 26. 3. 1691; 9. 2. 1697; 17. 1. 1699.

36 Tgb. 29. 8. 1699.

37 Tgb. 29. 4.; 4. 5.; 10. 6.; 21. 6. 1702.

38 Tgb. 21. 6. 1702: „Scribo D. Fattet Syndico .... simulque voluntatem Regiminis, utrum potestatem
babeant officiales circuli suevici nos vocandi ad oncra partium barum."

39 GLA 104/71: 11. 9. 1696; GLA 104/81: 27. 10. 1696; 1. 12. 1696; 26. 12. 1696; GLA 104/71: 13. 2. 1697;
GLA 104/81: 26. 3. 1697; 13. 4. 1697.

40 Tgb. 14. 2. 1697; 27. 3. 1697.

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