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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1972/0065
ren von Windeck. Meister und Rat und Bürger der Stadt Straßburg Urkunden, daß sie
mit den erbern vesten Herren Reinharte und Herren Hansen, Ritter, Reinbolt, Bruno und
Peter, Gevettern, von Windeck bezüglich der Spann, Krieg und Zweiung Frieden schließen
unter der Bedingung, daß Herr Reinhart von Windeck und seine Helfer, Junker Berthold
von Kyburg, Eberhart Zulle von Sickingen, Heinzemann von Nuwenburg, Meister Mathis
Sohn, Wüste, Hensel Streuffe, Hugelin von Lourach, Andres Ruoter, Putelinger, Pauls von
Steynenborne und Zengker von Tettelingen, die bi der getat und geschiht sint gewesen,
die Stadt meiden und nie anders als mit Einwilligung des Meisters und Rates betreten
sollen. Auch sollen die vorgenannten von Windeck, die beim Überfall im Wildbad dabei
waren, innerhalb drei Jahren nirgends sonst als auf ihren Vesten, den zweien Windecke,
husen und hofen. Die Gefangenen von beiden Seiten sollen ledig und los sein. - Zum
Austrag der weiteren Angelegenheiten soll ein Fünfergericht eingesetzt werden, wozu die
von Straßburg 2, die von Windeck, Ritter Reinhart und Hans, ebenfalls 2, und Pfalzgraf Rup-
redit der Ältere einen kiesen soll. Und sind die 5 Sdiiedsrichter: Graf Wilhelm von Katzenellenbogen
, Graf Heinrich von Spanheim, Heinrich von Fleckenstein der Ältere, die Ritter
Johannes Zorn und Johannes von Mülnheim und Herr Johann Kurnagels, Bürger zu
Straßburg, und es sollen die fünf bis St. Johannistag Baptisten (24. Juni) den Endausspruch
tun. Es siegelt Pfalzgraf Ruprecht, die Stadt Straßburg und die Windecker. Stal-
hofen an dem sunnendage, so man singet Vocem jocunditatis. Straßb. Urkb. V, Nr. 1080.
Im Karlsruher Archiv findet sich das Vertragsinstrument für die von Windeck. Perg. Orig.
Die Siegel an Pergamentstreifen, erhalten das des Pfalzgrafen (rotes Wachs) und die Siegel
des Johann, Reinbold, Brun und Peter von Neuwindeck (braunes Wachs, teilweise beschädigt
). Die Siegelfelder enthalten ein Dreieckschild mit rechtem Schrägbalken und linkem
oberen Freiviertel. Nur im Siegel Reinbolds erscheint, wohl ein Versehen des Stempelschneiders
, das Wappen von der Gegenseite. Das Siegel Reinharts zeigt Schild, Kübelhelm
und als Helmzierde einen Kopf und zwei Hörner. In den als Füllung des Siegelfeldes
neben dem Wappen dienenden Arabesken in den Siegeln Reinharts und Reinbolts erscheinen
kleine fünfblättrige Rosen (Wappenbild der ebersteinischen Lehensherrn der Windecker
). Der Siegel des Reinbolt von Neuwindeck ist zu unterscheiden von dem Siegel
Reinbolts von Altwindeck, genannt von Landesberg (Reg. v. 14. Juni 136S).

(Wird fortgesetzt)

Zum Schiltacher Stadtbrand von 1791

Von Ernst Schneider

Hermann Fautz hat in dieser Zeitschrift (Jg. 41, 1961, S. 13—43) ausführlich über
die Schiltacher Stadtbrände berichtet. Der Stadtbrand vom 8. Januar 1791 ist von
Fautz (S. 32—39) eingehend beschrieben worden. Die Stadt Schiltach versuchte,
auf jede mögliche Weise die Folgen dieser Katastrophe zu beheben, vor allem die
Not der betreffenden Familien zu lindern. In diesem Bestreben hat sich die Stadt
Schiltach in einer Bittschrift vom 3. August 1791 auch an die Stadt Durlach um
Unterstützung gewandt. Dieses Schreiben bildet nicht nur ein Dokument zur Geschichte
von Schiltach, sondern ist auch hinsichtlich des Stils und der Darstellungsart
von Interesse. Diese Bittschrift, die sich als Beilage Nr. 60 des Durlacher Ratsprotokolls
von 1791 (Stadtarchiv Karlsruhe) findet, hat folgenden Wortlaut:

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