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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1972/0091
Die Kinzigvorstadt im Stadtplan 1858. Vom „Floß- und Mühlbach", der die Vorstadt von der Altstadt
trennt, zweigen der Kronen- und Gerberbach ab, die nach ihrem Zusammenfluß auf diesem Plan den Namen
„Gewerbebach" tragen.

Vorrichtung. Das Rad hob den Stampfblock und ließ ihn auf den unterlegten
Hanf fallen, wodurch die holzigen Stengelreste von den Fasern losgeschlagen wurden
. Die endgültige Reinigung des Gespinstes erfolgte auf der „Reibe", einer
steinernen Schale mit einer sich drehenden Steinwalze, die auch die letzten Nebenstoffe
vom Gespinst wegtrieb. Solche Hanfreiben, die ebenfalls in den Quellen
genannt werden, schloß man an den Mechanismus der Mühlen an. 1632 baten
dei Müller Hans Weber und der Gerbermeister Jung um die Genehmigung zum
Bau einer Lohmühle, in der Fichten- und Eichenrinden zerfasert wurden. Dieselbe
Bitte richtete 1659 die Gerberzunft an den Magistrat. Erwähnt werden ferner eine
Gerberstampfmühle, eine Schleifmühle, in der Metall und Glas geschliffen wurde,
und eine Ölmühle.

Die staatsrechtliche Stellung der Mahlmühlen

Die beiden Getreidemühlen waren die sogenannte „obere und untere Mühle".
Erstere ist die Vorgängerin der noch stehenden Kunstmühle Zibold, letztere mußte
1858 der Firma „Spinnerei und Weberei Offenburg" weichen. Während die oben
beschriebenen handwerklichen Wassermühlen der reichsstädtischen Obrigkeit unterstanden
, waren die zwei Mahlmühlen Eigentum der Reichslandvogtei Ortenau.
Diese war der Rest des Reichs- und Königsgutes im mittelbadischen Raum, das in

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