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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1972/0096
österreichischen Gerichts in Zunsweier 1680 darum bat, ihn von dem Amt zu entbinden
; er wolle seine Güter bauen und habe „genugsamb zu schaffen". Und ein
Sekretär namens C. F. Mayer, der als dessen Nachfolger ausersehen war, bat ebenfalls
, „ihn mit solcher neuerlich undt weiß Gott gantz unerschwinglicher Bürde
gnedig zu verschonen". Einem Offenburger Bürger wollte man das Amt nicht
anvertrauen, weil man mit dem Magistrat „in bestendigen Contradictoriis undt
Differentien begriffen war". Beauftragt wurde der Ortenberger Burgvogt Joh.
Michael Fieger, jedoch nur für ein Jahr. Die Waldshuter Kammerräte erhoben
Einspruch gegen dieses Vorhaben und verlangten, daß ein „tauglicheres Subjectum"
vorgeschlagen werde. Man beschloß, den Zunsweierer Vogt besser zu besolden.
Der Mühlenbetrieb war in starkem Maße von der Witterung abhängig. Bei Trockenheit
litt er unter Wassermangel; Hochwasser und Eisgang richteten hin und wieder
große Schäden an, so daß die Mühlen wochenlang stillstanden. Die Folge war,
daß die Müller in der Entrichtung der Gült hin und wieder im Rückstand waren.
Immer wieder waren größere Reparaturen fällig. Zu diesen lieferte die Herrschaft
nur das Bauholz. Das übrige Material und den Lohn für die Handwerker
mußte der Erbpächter bezahlen. Trotzdem bezeichnete die Herrschaft den Müllerdienst
als ein „importierliches" (einträgliches) Geschäft. Viele Instandsetzungsarbeiten
wurden im Frondienst von den Ortenauer Untertanen geleistet.

Rechtsstreitigkeiten zwischen der Reichsstadt und der Reichslandvogtei

Die Mühlen waren fortgesetzt Gegenstand von Streitigkeiten zwischen der Reichsstadt
Offenburg und der Landvogtei Ortenau. Die Tatsache, daß „die außerhalb
derer Stattmauern der Reichsstadt Offenburg gelegene zwey beträchtliche Mühlen
nebst der hohen und niederen Jurisdiction darüber zur Landvogtey Orttenaw
gehörig und ein landsherrschaftliches Eigentum" waren, erfüllten Schultheiß, Meister
und Rat immer mit großer Sorge. Im städtischen Haushaltsbericht des Jahres
1702 ist zu lesen: „Die Stadt muß zwey oesterreichische Mühlinnen auf ihren
Mauern, Grund und Boden stehend laiden." Die Ortenauer Beamten glaubten
immer wieder feststellen zu müssen, daß die Stadt gegen den Besitz der Mühlen
„anmaßlich protestiere" und warfen dem Magistrat vor, er prätendiere (mache
Anspruch) auf die Jurisdiction über die Mühlen. Offenburg war auch nicht willens,
die Mühlen als Zwang- und Bannmühlen anzuerkennen. Aber nicht nur die Bürger
der Reichsstadt, sondern auch viele Ortenauer Untertanen hielten sich nicht an
die Vorschrift. Die Ortenberger gingen lieber nach Reichenbach, die Griesheimer
und Bohlsbacher nach Willstätt und in die Durbacher Weilermühle, und die Zunsweierer
nach Gengenbach. Die Stadt lenkte aber um des Friedens willen auch
wieder ein. 1774 erklärte der Rat, die beiden Müller könnten die Mahlkunden
nicht befriedigen, er sei aber bereit, zur Unterhaltung guter Nachbarschaft die
obrigkeitliche Hand zu bieten, wenn die Bürger die hiesigen Mühlen vor den auswärtigen
besuchen.

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