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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1972/0097
Die beiden Parteien beschuldigten sich gegenseitig des Wasserentzugs. 1582 warfen
die Ortenauer Beamten dem Magistrat vor, daß die Stadt sich nicht an den Kosten
des Mühlteichs beteilige, den sie doch für ihre Schleif-, Papier-, Hanf- und Plauel-
mühlen auch nutze; ja sie würde sogar Wasser aus dem Mühlbach in den Gerberund
Plaueibach leiten und auf diese Weise die Müller schädigen. Der Magistrat
entgegnete, die Müller seien verpflichtet, bei Trockenheit den Gerbern alle 24 Stunden
frisches Wasser „herunter zu lassen", damit ihre Mühlen genutzt werden
könnten, versprach aber auch, die Bürger zu veranlassen, daß sie sich gegen die
Müller „ohneigennützig" verhalten. Andererseits empörte sich der Rat der Stadt
über das eigenmächtige Vorgehen der Müller. Im März 1765 standen städtische
Wiesen und Äcker am Mühlbach unter Wasser, weil die Müller sich weigerten,
die Teiche zu öffnen. Als die Stadtobrigkeit dagegen Einspruch erhob, erklärte der
obere Müller, die Stadt habe ihm nichts zu befehlen. 1770 erregte derselbe den
Unwillen des Rats, weil er die „Wasserschwell" wider alles Herkommen erhöhte.

Ursache heftiger Auseinandersetzungen war immer die Frage der Holzlieferungen.
Das Oberamt der Landvogtei bemühte sich, aus archivalischen Belegen nachzuweisen
, daß die Stadt verpflichtet sei, sowohl aus ihrem Burgerwald als auch aus
ihrem Anteil am Gottswald Holz zu verabfolgen. In einem Schreiben aus dem
Jahre 1495 heißt es: „Ein Rath von Offenburg ist schuldig, Wendelbäum, Schaufelbäum
, Globen- und Zaunholz in ihrem Burgerwald zu beeden Mühlinnen zu
geben." Wiederholt wird auf Berichte von 1509 und 1512 verwiesen: „Item sind
die von Offenburg auch schuldig, den beeden Müllern aus dem Burgerwald, wie
der alte Brauch ist, von St. Gallen (16. Oktober) bis St. Georgen (22. April) nach
Nothdurft Brennholz zu geben. Nur soll der Schaffner den Rat darum bitten."
1613 beschwerte sich das Oberamt der Landvogtei voller Empörung über die Weigerung
der Stadt; ja diese habe sogar das Holz aus dem Gottswald „mit Arrest
beschlagen". Man müsse befürchten, daß man die Mühlen „abgehen lassen" müsse.
Das Amt machte sich selbst den Vorwurf, der „widersetzlichen" Statt Offenburg
nicht genügend Ernst gezeigt zu haben. Durch das dauernde Nachgeben sei die
Stadt „im Verweigern stets hartnäckiger und dreuster" geworden. Und man erwog
, den Ortenberger Rebleuten zu verbieten, in den Weinbergen des St.-Andreas-
Hospitals in Käfersberg zu arbeiten, und den Offenburger Wodienmarkt aufzuheben
. 1684 wird in einem Gutachten der vorderösterreichischen Regierung wieder
beanstandet, daß die Stadt Offenburg „sich difficultiere", aus dem Gottswald
Holz zu liefern.

In der markgräflich-badischen Zeit bestand das Ortenauer Oberamt nicht mehr
so sehr auf Holzlieferung von seiten der Stadt. Und der Magistrat kam auch dem
Oberamt etwas entgegen. 1703 wurde wegen Abgabe von zwei Wendelbäumen
ein langer Briefwechsel geführt. 1742 bewilligte die Stadt zur Reparatur des
oberen Teichs 150 Erlenstangen. Aber als die Landvogtei wieder im direkten Besitz
des Erzhauses war und die Stadt wieder auf ihre Verpflichtung aufmerksam
machte, erklärte die städtische Kanzlei das „jenseitige Begehren als Unfug".

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