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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1972/0100
verlangte Ende Juni 1692, daß die Stadt, „die wider allen Fug und Rechtens
propria authoritate neu erpaute und de facto in vollem Mahlgang bestehende
aigene Mühle, so zu höchstem präjudiz undt Schaden beeder herrschaftlichen Mühlen
gewidmeret wäre, unsäumlich wieder abzuthun". Die Stadt erklärte, die Mühle
sei auf ihrem eigenen Territorium errichtet worden und habe hohe Kosten verursacht
; die zwei Mühlen seien keine Zwang- und Bannmühlen. Die vorderösterreichische
Regierung bestand darauf, daß „sothaner Bau völlig abgethan" und das
Mühlwerk eingestellt werde. Die Landvogtei ließ es bei dieser Forderung nicht
bewenden. Was nun geschah, wird in der „Gehorsamben Relation über die ernstlich
anbefohlene und vollzogene Ruinierung der Offenburger Seegen- und Mahlmühle
" geschildert.

„Durch Mathis Blumerth als Stabhalter des Gerichts Griesheimb haben wir mit Bey-
ziehung über die 130 Unterthanen dasigen Gerichts gleich noch diese Nacht in höchster
Stille die Offenburger Seeg- und Mahlmühle angegriffen undt sambt allem darzue gehörigen
Wassergebäwen innerhalb Stundsfrist über Einen Hauffen gerissen undt totaliter
zu Grundt gelegt. Während dieser Aktion ist der Schultheiß Witsch mit theils Stättmeistern
und Rathsfreunden, auch ezlichen Bürgern beygeloffen und hat wider Uns sehr schimpfliche
Reden ausgestoßen: Sie wollten die Franzosen holen. Es sei nichts Besseres als sie
verbrennen die Landvogtey hinweckh oder daß sie Unsere herrschaftliche Mühle auch zu
grundt richten. Sie sähen jetzt, daß man ihr rechter Erzfeindt seye. Diese Drohung habe
der erst kürzlich erwählte Stettmeister Troll ausgestoßen neben anderen Calumnien
(falsche Anklagen). Diese Drohungen würden von den Cammerräten als Crimen laesae
Majestatis (Majestätsverbrechen) betrachtet."

Als die Stadt die Mühle wiederhergestellt hatte, beschloß das Ortenauer Oberamt,
„die widerrechtlich reparierte Mühlin de novo radieibus ruiniern und demolieren"
zu lassen. Schließlich war es doch zu einem Vergleich bereit: Die Stadt möge die
Mühle an das Amt abtreten oder wenigstens die Mühlsteine zum Kauf anbieten.
Offenbar gab die Stadt nicht nach. Am 27. Januar 1693 forderten die Kammerräte
in Waldshut nochmals zur Zerstörung der Stadtmühle auf. Der Befehl wurde
ausgeführt. Damit nicht genug. Acht Jahre später, als die Landvogtei mit den
beiden Mühlen in den Lehensbesitz der badischen Markgrafen gekommen war,
wurde der Ortenauische Sekretär Dornbluth daran erinnert, daß der Teich der
zerstörten Stadtmühle noch nicht „abgethan" sei. Er sollte die Stadt auffordern,
„sothanen ohnbefugsamb angelegten Teuch innerhalb 24 Tagen hinwegzuräumen
oder widrigenfalls gewärtig seyn, daß man ihn ohne Aufschub niederreißen
werde". Ob die Stadt der Aufforderung nachkam, ist ungewiß,
im Jahre 1710 beschäftigte der Plan eines Neubaus in Griesheim die markgräflichen
Kammerräte Dylin, von Wenger, von Lassolaye und Sartorius aufs neue.
Die beiden Müller und die Untertanen wurden gehört. Man war der Meinung,
daß in dem „hiesigen Revier" drei Mühlen wohl bestehen könnten; die Kunden
könnten besser bedient werden. Aber der Griesheimer Vogt, der zu einem Gutachten
aufgefordert worden war, riet von der Ausführung des Planes ab wegen
„Schwellung des Teiches", der den Gütern Schaden bringe. Außerdem war er der
Ansicht, daß die Frage der Holzlieferungen Schwierigkeiten bereiten würde; denn

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