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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1972/0102
die Schwägerin als einen „übel geratenen, verschwenderischen und liederlichen
Purschen". Es sollte sich später herausstellen, daß dieses Urteil der Wahrheit entsprach
. Nichtsdestoweniger wurde Gervasius am 21. August 1727 mit seiner Ehefrau
als Erbe anerkannt. Nach seinem Tode (1747) brach zwischen dessen Witwe
und deren Sohn Franz Anton ein neuer Erbstreit aus. Letzterer klagte am 22. Oktober
1754 vor der Rastatter Hofkammer, daß die Mutter eine „der Erbbestands-
mühle nachtheilige" Haushaltung führe. Die Mühle sei verschuldet, so daß er als
Erbbeständer darauf nicht bestehen könne. Auch die Mahlkunden würden klagen.
Hofrat von Wenger stellte bei einer Besichtigung fest, daß der bauliche Zustand
gut sei; die Mühle würde jedoch wegen mangelnder Mahlkunden fast die halbe
Zeit stillstehen.

Die empörte Mutter verteidigte sich: Sie habe nicht nur die Mühle mit vieler
Mühe und saurem Schweiß erhalten, die Schäden behoben und die Schulden,
die ihr Mann hinterlassen habe, beglichen, sondern darüber hinaus das Gastwirtshaus
zu den „Drei Königen" gekauft und bezahlt. Den Ehemann (Gervasius), der
ein „Aushäusser" gewesen sei, habe sie durch ihre Sorgfalt zu besserem Lebenswandel
gebracht. Der Sohn erhielt Unterstützung von seinem Schwiegervater, dem
Posthalter Lichtenauer in Bühl, starb aber bald. Seine Witwe heiratete 1762 Anton
Hild aus Malsch bei Ettlingen. Dessen Sohn Franz Anton heiratete 1794 die Tochter
des unteren Müllers Hans Michael Schneider und wurde Erbpächter der unteren
Mühle.

Wesentlich friedlicher war das Leben in der unteren Mühle. Der Vertrag, nach
dem Peter Kurz auf 15 Jahre mit der Mühle belehnt worden war, trat offenbar
nicht in Kraft. Am 3. März 1693 wandte sich Mathias Schneider aus „Biezighofen
oberhalb Freyburg im Breisgaw" wegen des Wiederaufbaus der Mühle „in aigenen
Costen und Gefahr" an die vorderösterreichische Regierung. Er wurde als der
„geweste Stadtmüller" bezeichnet, dürfte also mit der von der Stadt erbauten
und von der Landvogtei zerstörten Mühle belehnt gewesen sein. Die Regierung
konnte ihm zunächst keine Hoffnung machen, bescheinigte ihm aber, daß er ein
ehrlicher junger Mann sei und „sonderbare guete Experienz" habe. Wenige Tage
später erhielt er die untere Mühle auch auf 15 Jahre. Am Schluß des Lehenbriefes
wurde ihm versprochen: „Sollte er nach Ablauf der Bestandsjahre auf der Mühle
bleiben wollen, solle er einem neuen Bewerber vorgezogen werden." 1708 wurde
er als Erbbeständer anerkannt. 1722 starb er. Ihm folgten Josef Schneider
(1722—1734), Johann Schneider (1734—1753) und Hans Michael Schneider
(1753—1763). Über irgendwelche Unstimmigkeiten oder Mißstände in der Familie
berichten die Quellen nichts.

Die Stadt wagt nicht, die Mühlen zu kaufen

Als die Landvogtei Ortenau mit den beiden Mühlen nach dem Aussterben des
markgräflich-badischen Hauses im Mannesstamm 1771 wieder an das Erzhaus
zurückgefallen war, wurden über die Frage, wie die Mühlen am vorteilhaftesten

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