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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1972/0117
Für Reichenbach bei Gengenbach dotierten der Abt und Konvent des Klosters
1333. VIII. 8 eine Kaplansstelle,07, die ausdrücklich als seelsorgerliche Hilfsstelle
gekennzeichnet wird, denn schon seit langem wird in der St.-Peters-Kapelle Gottesdienst
gefeiert. Einer der Gengenbacher Konventualen soll mindestens zweimal
in der Woche oder mehr die Messe lesen. Diese Pfründe wird nicht auf den Altar,
sondern „in capella Sancti Petri" gestiftet.

Fast zur selben Zeit, 1332. IX. 26, stiftet Cuonradus Gmuoltz aus Prinzbach,
Bürger in Straßburg, zum Heil seiner und der Vorfahren Seelen eine Priesterpfründe
in die Kirche von Reichenbach bei Lahr108. Der Kaplan liest jeden Tag
eine Messe, die vor der Messe des Viceplebans zu halten ist.
Für die Pfarrkirche Renchen sind zwei Nebenbenefizien eruiert, die im ersten
Drittel des 14. Jahrhunderts gegründet wurden. Rudolf Judenbreter aus Renchen,
Straßburger Bürger, stiftete die Marienpfründe, was aus den Urkunden von 1337.
XI. 21109 und 1354. VI. 7"° hervorgeht. Johannes Wolf aus Renchen, ebenfalls
Bürger von Straßburg, stiftete offenbar zur selben Zeit die St.-Nikolaus-Pfründe110
, von der wir 1400. IX. 18 111 das Patrozinium erfahren und die weiter 1421.
I. 25 112 und 1477. VIII. 23 113 erwähnt ist. Beide Pfründen wurden ebenfalls zum
Seelenheil der Stifter und ihrer Vorfahren gestiftet110.

Das Steuerregister von 1371114 nennt für Sand einen Primissarius, dessen Frühmesse
1353 erwähnt ist115. Das Patrozinium dieser Pfründe wird 1403. II. 16 als
Marienpatrozinium116 angegeben. Neben dieser Frühmeßpfründe „in ecclesia
Sand" werden 1383. XII. 24 noch die „capellania seu prebenda Capelle et altari
sancti petri sitarum in cimiterio ecclesie parochialis in Sant" 117 genannt, so daß
für den gesamten Bereich der Pfarrkirche Sand zwei Pfründen angenommen werden
müssen.

In Sasbach stiftete Conradus Röbelin „rex chori ecclesie Argentinensis" zu seinem,
seiner Eltern und Vorfahren Seelenheil vor 1380 eine ewige Priesterpfründe118,
deren Fundationsurkunde in einer Kopie von 1383. X. 2118 erhalten ist. Dabei
wird auch die Mehrung des Gottesdienstes genannt, die dem Stifter solcher Pfründen
Heil bewirkt. Die Priesterpfründe wird auf den Altar des hl. Hilarius lokalisiert
. Der Kaplan muß mindestens an fünf Tagen der Woche die Messe lesen, die
erst nach dem Offertorium der öffentlichen Messe beginnen darf. Pfarrliche Rechte
darf der Kaplan nur ausüben, wenn ihn der Vicarius perpetuus darum bittet oder

107 GLA 30/161 und Erzbischöflidies Archiv Freiburg UZ 536.
ws GLA 27/73.

108 GLA 33/56.
110 GLA 33/57.
Hl GLA 33/48.

112 GLA 33/59.

113 GLA 33/60.

114 Archiv für elsäßische Kirchengeschichte 18 (1947/48), S. 111.

115 GLA 33/64.
110 GLA 28/61.
1" GLA 33/64.

118 H. Schindler, Stiftungsurkunde der St.-Hilarius-Kaplanei in der Pfarrkirche zu Sasbach, in: FDA 24
(1895), S. 257—266.

119 GLA 229/91753.

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