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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1972/0121
Überblickt man die unter den eingangs erwähnten Voraussetzungen eruierten
Ergebnisse, so stellt man zunächst fest, daß an insgesamt 34 Pfarrkirchen der
Ortenau im Mittelalter etwa 50 Nebenbenefizien ausgemacht werden konnten. In
Bühl, Hönau, Iffezheim, Lahr-Burgheim, Renchen, Sand und Sinzheim fanden sich
zwei, in Ottersweier drei, in Offenburg und Steinbach vier sowie in Kappelwindeck
fünf Nebenbenefizien, während sonst eine Kaplanei pro Pfarrei üblich
ist. Aus den eingesehenen Stiftungsbriefen der einzelnen Nebenbenefizien wurden
die Stiftergruppen ersichtlich: adlige Ritter, Bürger einzeln, Bürger zusammen mit
den amtlichen Vertretern der Gemeinde und der jeweiligen Herrschaft, Kleriker,
Zünfte, Bruderschaftsmitglieder, Abt und Konvent, der Rat einer Stadt und ein
Mönch.

Die Motivation zur Pfründenstiftung geht davon aus, daß diese zur Ehre Gottes
geschieht, denn Gottes Ehre wird durch eine häufige Meßfeier gesteigert. Daher
ist die Mehrung des Gottesdienstes am meisten genannt. Diese aber ist wiederum
zum Seelenheil der Stifter, ihrer Vor- und Nachfahren von Nutzen und mehrt
dieses. So stiftete man letztlich und real solche Kaplaneien zum Seelenheil der
eigenen Person, seiner ganzen Familie der Vergangenheit und der Zukunft; zum
Seelenheil der Gemeinde; zum Seelenheil der Bruderschaftsmitglieder. Man fundierte
eine ewige Priesterpfründe und institutionalisierte so das Totengedächtnis.

Eben die Mehrung des Gottesdienstes zur Ehre Gottes und zum Heil der Menschen
zeigt sich im Stiftungszweck, der täglichen heiligen Messe. Diese, sehr oft beginnend
nach dem Offertorium der öffentlichen Messe, wird in den meisten Fällen
verlangt. Ausnahmen bilden die Regelungen, die nur fünf, vier, drei oder zwei Messen
pro Woche vorsehen. Dies sind also nur Pfründen, die einem Privatzweck
dienen. In Reichenbach bei Gengenbach wurde aber eine Kaplanei fundiert, um
hier Gottesdienst und Seelsorge möglich zu machen. Diesem Zweck dienten — v/enn
auch das Seelenheil als Motivation vorgegeben ist — wahrscheinlich auch die ersten
Kaplaneien in Niederachern, Kappelrodeck, Ottersdorf und Lichtenau/Scherzheim.
Sie wurden in eine Kapelle im Bereich einer Pfarrei gestiftet und bewirkten mit
der Zeit die Ablösung jener Kapelle aus dem Pfarrverband der Mutterkirche.
Aber es kam auch vor, daß eine Pfründe von einem Altar der Pfarrkirche auf
eine Filialkapelle übertragen wurde, wie z. B. die Frühmeßpfründe des Marienaltars
Iffezheim 1509 nach Sandweier162. Die Kaplanei St. Maria in den Ketten
bei Unterharmersbach wurde schließlich zur Betreuung der Wallfahrt gestiftet. Die
beiden Predigerpfründen von Lahr und Offenburg sind ja eindeutig genug determiniert
. Pfarrliche, seelsorgerliche Funktionen hatten die Kapläne in der Regel
nicht — außer der Kaplan der Michaelspfründe in Ottersweier. Bei den meisten
Kaplänen beschränkte sich die Zusammenarbeit mit dem Ortspfarrer auf das Mitsingen
der Messe und des Stundengebetes an Sonn- und Feiertagen.

Besonders in der Steuerrolle des Bistums Straßburg aus dem Jahre 1371 finden
sich zwei Bezeichnungen für die Pfründeninhaber: Capellani und primissarii. Die

162 GLA 35/26.

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