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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1972/0125
Titelseite der
Freistetter „Explicatio".

Die Bedeutung dieser Worterklärung liegt zunächst darin, daß sie das Verständnis von
zwei Freistetter Fischerordnungen fördert und auch auf frühere und spätere Freistetter
Ordnungen bezogen werden kann. Bei der großen Gemeinsamkeit der Fischereiterminologie
im Straßburger Raum, die in der Straßburger Rheinfischerordnung von 1449 ihren
frühesten Ausdruck und im Austausch zahlreicher Ordnungen und Schriftstücke unter den
Zünften von Schönau bis Lichtenau ihre Fortsetzung fand, vermag sie außerdem die
Bedeutung jener Termini zu sichern, die über den Abdruck der ersten Auenheimer Zunftordnung
durch Franz Joseph Mone, Über die Flußfischerei und den Vogelfang vom 14. bis
16. Jahrhundert in Baden, Elsaß, Baiern und Hessen, in ZGO 6 (1853), S. 79 ff., und
Jacob Grimm, Weisthümer, Göttingen 1840—69, Bd. 4, S. 514 f., und der erwähnten
Straßburger Rheinfischerordnung durch F. J. Mone (ebd. S. 82 ff. nach einer Auenheimer
Abschrift) und J. Brucker, Straßburger Zunft- und Polizei-Verordnungen des 14. und
15. Jahrhunderts, Straßburg 1889, S. 224 ff., (nach den Originalen des Straßburger Stadtarchivs
) Eingang in die großen Wörterbücher (Dt. Wb., Dt. RWb., Lexer) fanden und
dort oft nur spekulativ, unzureichend oder falsch erklärt wurden. Denn eingehende
Untersuchungen der urkundlichen Fischereiterminologie — wie sie Peter Dalcher 1957
vornahm (Die Fischereiterminologie im Urkundenbuch von Stadt und Amt Zug 1352 bis
1528, Frauenfeld 1957) — fehlten ebenso wie Untersuchungen über den noch vorhandenen
Fischereiwortschatz.

Ferner liefert die Freistetter Worterklärung Korrekturhinweise und Aufhellung für den
fischereilichen Teil des 1622 von Hans Peter von Firdenheim, Amtmann im hanau-
lichtenbergischen Lichtenau, verfaßten Waidbuechs, das Kurt Lindner in seinen „Deutschen
Jagdtraktaten" (s. Literaturverzeichnis) nach einer Abschrift der Badischen Landesbibliothek
Karlsruhe veröffentlichte, und sie erläutert die (leider nur wenigen) Fischereitermini
im Vogel-, Fisch- und Tierbuch des Straßburger Fischers Leonhard Baldner aus
dem Jahre 1666 (hrsg. von R. Lauterborn, s. Literaturverzeichnis). Schließlich bietet die
Freistetter Erklärung die Möglichkeit zur Deutung der von Hans Stromeyer, Zur Geschichte
der Badischen Fischerzünfte, Karlsruhe 1910, kommentarlos abgedruckten Zunft-

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