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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1972/0135
(Es soll Keiner vor das Zwey und Dreiszigste Kein Wurff bey zwey Schiff
lang hinder ein Runstfang machen, wer das bricht, der beßert.....5 ß.)

33. Die hod sind schon oben bey articulo 17.mo erklärt. Ein flitschgarn24 thut
in denen stillstehenden Wassern die nehmliche dienste als wie beym 28.' articul
ein treibgarn in denen fliesenden Seycken. Bedeuten nie ordinari 6 oder 8 Metter
langes fischer garn und wann ein gemeinschaftliches fischen gehalten wird, so muß
ein jeeder fischer ein dergleichen garn mit bringen oder er wird nicht in die
Societat angenommen.

(Die Hädt, da es Eiß gibt, Sollen Zum Drey und Dreiszigsten von Martini
biß faßnacht verbotten sein mit flitschgarnen und Seyhen darinnen zu fischen.)

34. Die hiesigen fischer sind des darvor haltens, daß wie ehemahlen herrschaftlichkeiten
hier residirt hätten, sich dann und wann Mangel an fischen ergeben, und
dessentwegen dieselben an fremte zu verkauften verbotten worden sey, damit
gnädige herrschaftlichkeit, wie billig, den Vorzug vor fremten gehabt. Jezige fischer
sind erbiethig, daß wann Sie die gnad haben solten ihren hohen Landesherren
hier zu sehen, sie all ihre Erfahrenheit anwenden wollen, derselben taffei mit
fischen zu versehen.

(Sodann Soll vor das Vier und Dreiszigste Keiner Kein Fisch kauffen außerhalb
des dorffs, es seindt dann von denn Ambtleüthen, dieselben sollen macht haben zu
kauffen bey straff.....Ii ß.)

35. Ein Wurff" hat diese Bedeutung [im Original durchgestrichen] wann ein
fischer an diesen oder jenen Orth des Rheins, wo das Wasser tief oder dün26 ist,
vermittelst einschlagung eines pfahls sich einen gewissen plaz aus zeichnet auf

24 Bad. Wb. 1, 274 setzt nach einem Beleg aus der Altenheimer Zunftordnung von 1572 („es soll auch
keiner mit einem treib- oder plitschgarn bey nacht faren") das Stichwort Plütschgarn an, das
zu dem schallnachahmenden Verb plütschen .schlagen, stoßen' (vgl. das eis. Schallwort plitscb und
plütschen ,buttern' Eis. Wb. 2, 173) gestellt und als ,Spreitgarn' erläutert wird. Demgegenüber erklärt
Asbrand, Fischerzunft, S. 225, das auch in älteren Freistetter und Auenheimer Ordnungen vorkommende
Plitschgarn als Synonym zu Flitschgarn, das er auf S. 214 als veraltet beschreibt: „ein hier
zu Land nicht mehr gebräuchliches, vorn sehr weit, hinten engmaschiges Netz, das man fliessen läßt.
Es ist 11/s Ellen hoch und für auf dem Boden laufende Fische, z. B. Barben, bestimmt". Es handelt
sich also, wie die Erklärung angibt und worauf der Kontext bereits hindeutete, um ein Treibnetz.
Bei der Treibnetzfischerei werden Scheuchstangen verwendet, mit denen ins Wasser geschlagen und
gestoßen wird (vgl. Seligo, Binnenfischerei, S. 1C3), so daß wir das Kompositionsglied P 1 i (ü) t s c h -
auf die mit dieser Fischerei verbundene Verbalhandlung beziehen können (vgl. Schlagnetz, Anmerkung 19).
Ebenso sind Flitschgarn und das in Firdenheims Waidbuech bezeugte Pfitschgarn (Lindner,
Jagdtraktate, S. 186) als Komposita mit onomatopoetischem (verbalem) erstem Glied aufzufassen,
wohingegen Lindner, Jagdtraktate, S. 215, Anmerkung 125 Pfitschgarn zu mhd. viz, vitz, vitze
,beim Haspeln durch einen quer darum gewundenen Zwischenfaden abgeteilte und für sich verbundene
Anzahl Fäden' stellt und als „verdrilltes Garn" interpretiert. Möglicherweise liegt bei Pfitschgarn
auch ein Hör- oder Schreibfehler zugrunde (das Original von Firdenheims Waidbuech konnte bisher
nicht ermittelt werden), da Firdenheims Fachtermini sonst genau mit den Freistetter Urkunden übereinstimmen
. Die Freistetter Fischerordnung von 1624 schreibt „mit Plitschgarnen" (GLA 28/10 — 1624 X. 5).

25 Wurf bezeichnet also nicht, wie Lindner, Jagdtraktate, S. 214, Anm. 116, ausführt, das Gerät mit
dem gefischt wird, sondern den ,Ort, an dem das Wurfnetz ausgeworfen wird; die Fangstelle' (Dt. Wb.

14. II, 2152). Wurf ist „ein alter obd. fischereiausdruck . . ., der jedoch in mnd. mnl. worp . . . eine
genaue entsprechung hat" (Dt. Wb. ebd.). Außerdem bezeichnet Wurf in alemannischen Quellen des

15. /16. Jahrhunderts — entsprechend mnl. worp — „das fischen mit dem wurfnetz" (Dt. Wb. 14. II, 2140).

26 Fischersprachlich dünn mit der auch hier vorliegenden Bedeutung „ ,seicht', vom Flußwasser (des
Rheins") bezeugt Bad. Wb. 1, 507 für den Hochrhein.

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