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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1972/0196
Unterschied von der französischen der Societe typographique. Abgelehnt wird die Bitte
um Verleihung des Bürgerrechts, obwohl dieses im Jahr zuvor Chanson bewilligt worden
war, und zwar ausgerechnet auf Grund jenes Empfehlungsschreibens des Herrn von Rochebrune
an den Markgrafen, in dem er versicherte, daß Chanson der Stadt nur Ehre machen
werde! Bei Müller verbleibt es bei der vorläufigen Schutzerteilung auf zwei Jahre.

Zunächst ließ Müller auch noch in Straßburg drucken; mit Kehl bestand eine tägliche
Postverbindung, und der Rhein war noch keine Zollgrenze26. Es war sicherlich J.G.Müller
, der die kulturelle Einheit am Oberrhein zuerst in der Geschichte der Zeitschriften
durch eine entsprechende Benennung seiner Blätter mehrfach hervorhob: den „Oberrheinischen
Mannigfaltigkeiten" folgten die von ihm ins Leben gerufenen „Oberrheinischen
Unterhaltungen für Kinder" und schließlich 1784 der „Oberrheinische Hinkende Both".
Im gleichen Jahr brachte dann Theophil Friedrich Ehrmann in Straßburg das „Oberrheinische
Journal für Lekturfreunde" heraus, das aber schon nach der ersten Nummer
wieder einging. Ohne diese Einheit wäre auch der Verlag Müllers nicht lebensfähig gewesen
; besonders gut sind aber die Beziehungen Müllers über den Rhein: der Buchsweiler
Professor David Christoph Seybold27 und Andreas Ulrich28 in Straßburg sind die engsten
Mitarbeiter an seinen Blättern. Das betraf zunächst die

Oberrheinischen Mannigfaltigkeiten.

Sie erschienen 1781 als gemeinnützige Wochenschrift in Verbindung mit der Buchhandlung
Joh. Jacob Thurneysen, Jüngere, in Basel29. Müller bietet vier Jahre später an:
Erster Jahrgang, oder 4 Quartale, zweite Auflage, Basel 1781—1782, zweiter Jahrgang,
Kehl 1782—1783, dritter Jahrgang, Kehl 1784.

26 Elsaß und Lothringen waren von der Abgabe von 78 Livres vom Zentner der außerhalb Frankreichs
gedruckten Bücher ausgenommen. Befreit von der Abgabe waren die Bücher, „welche jede Nation in ihrer
eigenen Sprache druckt" (Karl Buchner, Wieland und die Weidmannscbe Buchhandlung, Berlin 1871, S. 16;
nach einem Bericht aus dem Jahre 1771).

27 David Christoph Seybold (1747—1804), Stadtschreibersohn aus Brackenheim, Gymnasiallehrer in Buchsweiler
, ab 1796 Professor der klassischen Literatur in Tübingen; in 1. Ehe verheiratet mit Charlotte
Friederike Keller. Tochter Karoline (geb. 23. 3. 1789 in Buchsweiler) ist in 2. Ehe verheiratet mit
Friedrich List, der als Flüchtling und Korrespondent der Neckarzeitung in Kehl für kurze Zeit mit
dieser Stadt verbunden ist (Erwin Dittler, Friedrich List als Flüchtling in Kehl und im Hanauerland,
in: Die Ortenau 44 [1964], S. 123 ff.). Einen von Seybold verfaßten Lebenslauf mit Aufzählung seiner
Schriften bringt Friedrich Wilhelm Strieder, Grundlage zu einer Hessischen Gelehrten- und Schriftsteller
Geschichte, 14. Bd., Cassel 1804, S. 273—319). Sein Bild ließ Müller bei Sintzenich in Mannheim stechen
(Oberrheinische Mannigfaltigkeiten, 1783/84, 4. Vj., Kehl).

28 Andreas Ulrich (1761—1834), naher Bekannter von Seybold, gab vor allem Schriften für die Jugend
mit teilweiser hoher Auflage heraus. Seine Beziehungen zu den vornehmsten Straßburger Familien
(darunter die Türckheim'sche und Frank'sche) öffneten wohl auch Müller in Straßburg manche Tür.
Aufgrund seiner engen Beziehung zu Müller ist sicherlich auch seine politische Tätigkeit von Interesse:
er begrüßt anfangs mit Begeisterung die neuen Ideen aus Paris, wird Mitglied des Klubs der Konstitutionsfreunde
und gibt mit Simon eine amtliche Ubersetzung der Konstitution von 1791 heraus. Während
seiner öffentlichen Tätigkeit setzt er sich vor allem für die Pflege der deutschen Sprache ein, zog sich
schließlich den Haß der Jacobiner zu, da er sich besonders für den Bürgermeister Friedrich von Dietrich
einsetzte. 1793 wurde er als politisch Verdächtiger verhaftet und ein Jahr später entlassen. Herausgeber
des „Blauen Buches", das die Ereignisse der „Schreckenszeit" festhält. Literatur: Erich Hartmann, Das
Blaue Buch und sein Verfasser, Straßburg 1911.

29 Kayser (Vollständiges Bücherlexikon, 1834) führt die „Oberrheinischen Manigfaltigkeiten" auch mit dem
Impressum „Dessau: Gel. Buchh." für die Jahrgänge 1781 und 1782 an. Dabei handelt es sich um die
berühmte „Allgemeine Buchhandlung der Gelehrten und Künstler", die 1781 in Dessau von dem
Philanthropinlehrer Carl Christoph Reiche gegründet wurde und mit der „Verlagsklasse" ein Selbstverlagsunternehmen
auf genossenschaftlicher Basis darstellte, in ihrer Würdigung allerdings stark umstritten
ist (Lit.: Erhard Hirsch, Die „Allgemeine Buchhandlung der Gelehrten und Künstler" und die
„Verlagsklasse" zu Dessau [1781—1785] in: Dessauer Kalender 1969, Hrsg. Rat der Stadt Dessau;
Goldfriedrich, S. 151 ff.).

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