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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
53. Jahresband.1973
Seite: 79
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tigkeit; in ihr wurden die Rechtsverhältnisse des Hospitals genau festgelegt. Mit
Zustimmung des kaiserlichen Landvogts der Ortenau, Walther von Geroldseck,
und bischöflicher Genehmigung stellten Schultheiß, Rat und Gemeinde „zu tröste
und zu besserunge des Spitals, der in Gottes eren armen, siechen und dürftigen
lüten ze helfe bj uns zuo Offenburg nüwelingen erhaben ist", neue Satzungen
auf. Dabei nahm man die Statuten des Freiburger Heilig-Geist-Spitals zum Vorbild
. Die Stadtväter erkannten die Befugnisse des Bischofs demütig an. Nach
dem Tode des Spitalpflegers schlagen sie ihm innerhalb eines Monats einen Geistlichen
oder Laien als Nachfolger vor. Werden sie nicht einig, setzt der Bischof
den Pfleger ein. So blieb es bis zur Säkularisierung 1803. Im Jahre 1752 z.B.
wurde der Pfleger von den Ratszwölfern gewählt und vom Straßburger Bischof
„nach altem Herkommen als dies orts ordinari Deputierten bestätigt und confir-
miert".

Untrennbar verbunden mit dem mittelalterlichen Spital war auch die Errichtung
einer kirchlichen Anlage. 1316 erteilte Bischof Johann die Erlaubnis zum Bau
der St.-Andreas-Kapelle; und 1359 stiftete der Priester und Spitalpfleger Nikolaus
Sigelin die erste Spital-Seelsorgepfründe, 1374 eine zweite und eine dritte.
Diese Pfründen sollten aber die Pfarrbefugnisse des Kirchherrn nicht beeinträchtigen
.

Immer wieder wurde betont, daß „nichts Wesentliches gethan wird ohne eines
Herrn Bischofs zu Straßburg, des Ordinari-Deputierten, Erlaubnis".

Der „spitälische" Grundbesitz

Von großer wirtschaftlicher Bedeutung für die Stadt wurde das Hospital durch
den weitverzweigten Grundbesitz, der hauptsächlich im 15. und 16. Jahrhundert
durch Schenkungen und Vermächtnisse entstand und durch Käufe vermehrt
wurde. In fast fünfzig Ortschaften Mittelbadens, nicht nur in der engeren Ortenau
, sondern auch im Rench- und Achertal sowie im Hanauerland, bezog es
Zinsen und Gülten von Einzelgütern. In Appenweier, Rammersweier, Elgersweier
, Bühl, Waltersweier, Windschläg, Zunsweier, Niederschopfheim und Altenheim
besaß es geschlossene Hofgüter, die als Erblehen verpachtet waren. Die Besitzungen
im Acher- und Renchtal waren zur Schaffnei Oberkirch zusammengefaßt
. 1441 erwarb das Hospital das Patronatsrecht über die Kaplanei Faulenbach
bei Achern. Damit waren reiche Einkünfte aus dem Fautenbacher und öns-
bacher Zehnten verbunden. Über 400 Originalurkunden berichten über Schenkungen
und Käufe. Mit Hilfe dieses Grundvermögens hat die Stiftung im Lauf
der Jahrhunderte viel Not gelindert.

Besonders wichtig im städtischen Wirtschaftsleben wurde das St.-Andreas-Weingut
in Ortenberg-Käfersberg. Um 1500 aus zwei gestifteten Rebhöfen hervorgegangen
, wurde es durch Rodungen vergrößert und bis gegen Ende des 19. Jahrhunderts
im Drittels- und Viertelssystem bewirtschaftet, d. h. die Pächter lieferten
je den dritten oder vierten Ohm an das Hospital. Eine große Kelter im

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