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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
53. Jahresband.1973
Seite: 80
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Käfersberger Rebhof aus dem Jahre 1772 hält die Erinnerung an die alte Wirtschaftsmethode
wach. Die Kellerordnung aus dem Jahre 1829 zeugt noch von
der großen Sorgfalt, die man dem Andreastropfen angedeihen ließ. Während
die Gültgüter im Lauf des letzten Jahrhunderts durch Ablösung der Zinsen und
Gülten an die Pächter übergingen, steht das Weingut seit fast einem Jahrhundert
im Eigenbetrieb der Stadt und umfaßt fast 15 ha.

Eine Abhandlung über die Geschichte des Weingutes liegt bereits vor (O. Kähni,
Der Ortenauer Weinbau und die Geschichte des St.-Andreas-Weingutes der Stadt
Offenburg 1969). Eine genaue Darstellung der Entwicklung, die der „spitälische"
Grundbesitz genommen hat, muß einer besonderen besitzgeschichtlichen Abhandlung
vorbehalten bleiben.

Die Verwaltungsorgane

Das oberste Verwaltungsorgan war der Rat. Er erließ die verschiedenen Spitalordnungen
, setzte die Bediensteten ein, entschied über die Aufnahme der Armen
und Pfründner und beteiligte sich durch Rechnungsabnahme an der Vermögensverwaltung
. Die laufenden Geschäfte besorgte das Oberpflegamt, dessen Mitglieder
dem Rat angehörten. An dessen Spitze stand „von alters hero der Schultheiß
im Namen der hohen Obrigkeit, ihm zur Seite zwei Ratsherren". Die Spitalordnung
von 1763 bestimmte, daß einer aus dem Jungen Rat der Zünfte „erkiest"
wurde.

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