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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
53. Jahresband.1973
Seite: 82
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Die Pfründner

Was die Aufnahme von Pfründnern betrifft, hielt sich der Magistrat lange Zeit
an die Verordnungen des 14. Jahrhunderts. In der Spitalordnung von 1608 ist
zu lesen: „Die Aufnahme von Oberpfründnern ist eine Zeit lang unterlassen worden
. Dies gereichte aber dem Spital zum Nachteil. Auf allergnädigsten kaiserlichen
Befehl ist de novo auferlegt worden, ein solches wiederumb in das Werk
zu richten. Mit gemainem Rath und Guetbedünken ist fürtherhin verordnet, daß
8 oder 10 Pfründner, wie man zum besten mit denselben je nach Gelegenheit
jedes Vermögens überkommen kann, angenommen werden." Deren Zahl wuchs
sehr langsam. Aus dem 17. Jahrhundert sind nur 4 Pfründbriefe überliefert, aus
der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts 13. In den Jahren 1763-1803 wurden 60
Pfründner aufgenommen. So kam die Spitalseelsorge nicht mehr nur Hilfsbedürftigen
zugute. Das Hospital bot gegen Ende des 18. Jahrhunderts das Bild eines
Altersheimes. Über die Aufnahme entschieden die Ratszwölfer bzw. das Oberpflegamt
. „Diejenigen, welche die Oberpfründ oder Herrentisch erkaufen und
sich allhiesigen Spithals undt löbl. Stiffts zu St. Andreae erkauffen und sich
darein, umb Leib und Seel abwarthen zu können, begeben wollen, sollen vom
löblichen Magistrat auf- und angenommen werden." Fremde sollten nur dann
Aufnahme finden, wenn das Hospital „daraus einen nahmhaften Vortheil ziehen
könne." Und sie mußten sich „mit obrigkeitlichen Entlassungsbriefen und Attestatis
ihres geführten guten und christlichen Wandels legitimieren".
Die Verpfründung erfolgte durch Abschluß eines Vertrags, genannt Pfründbrief.
Eine kurze Zusammenfassung des Vertrags ließ die Spitalverwaltung in das
Pfründbuch eintragen, das aus den Jahren 1747-1810 erhalten ist. Der Einkaufspreis
richtete sich nach Alter, Gesundheitszustand und Versorgung der Bewerber
und lag zwischen 900 und 1300 Gulden. Manchmal wurde die Pfründe durch
Hingabe einiger Grundstücke erworben. Bevorzugt wurden städtische Beamte
und Zunftmeister, ferner ehemalige Bedienstete des Hospitals. Schaffner Frech
in Renchen, der 28 Jahre lang die Pflegschaft der Schaffnei Oberkirch verwaltete
, wurde im Jahre 1810 sogar „gratis" in die Herrenpfründe aufgenommen.

Der Pfründbrief aus dem Jahre 1674 sei im Auszug wiedergegeben: „Wür,
Philipp Berger, der Zeit Schultheiß, undt Johann Witsch, Stättmeister und Zwölfer
des Alten Rats, beede als Oberpfleger St. Andreae-Hospithals in Offenburg,
bekhennen öffentlich undt thuen Khundt allermänniglichen mit diesem Brieff, daß
uff vorhero ergangene Erkanntnus und Ratification eines löblichen Magistrats allhie
Niclaus Eisenarm von Münster in St. Jergen Thal (Oberelsaß) gebürtig, uff
beschehenes underthäniges ahnlangen und Bitten in berührtem Hospithal zue einem
Ober-Pfründtner in die Ober- oder Herrenpfründt uff- und angenommen worden
ist." Auf Lebenszeit erhielt er täglich 3 Schoppen Wein und zur Vesperzeit 1/4
Brot. An kranken Tagen soll ihm das Essen, wenn er nicht zum Tisch kommen
kann, in das Zimmer gebracht werden. Das „mittler Stüblein und Cammer uff
dem oberen Boden" darf er „ad dies vitae" (auf Lebenszeit) bewohnen. Kerzenlicht
erhält er „nach nothdurft". Sollte er sich in einen Sauerbrunnen oder in

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