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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
53. Jahresband.1973
Seite: 85
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1/2 Maß, die Unterpfründner 1 Schoppen (3/8 Liter). An den vier Hochfesten
des Jahres durften die Pfründner, „reich und arm", die doppelte Portion Wein
kosten. Fiel eines dieser Feste auf einen Fasttag, wurde statt des Bratens ein
Fischgericht serviert. Während der Fastenzeit mußten sie „gemäß der päpstlichen
Bulle und der Fastenpatenten" sich mit Suppe, zwei kalten Speisen und einer
„Bretschel" begnügen. Auf kranke Insassen wurde Rücksicht genommen. In der
Pfründnerordnung des Jahres 1716 ist zu lesen: „Zu Aderlaßzeiten oder wenn
ein Pfründner wegen Krankheit aderlassen muß, ist eine Speise mehrers und nach
dem Zustand ahnständiger aufzustellen. Statt des gebührenden halb Maß ordinari
Pfründwein ist ein alter und besserer in gleicher Portion auf 3 Tage zu reichen."
Wenn ein Insasse die eine oder andere Speise nicht essen wollte, hatte man dafür
Verständnis.

Aus den Speiseordnungen darf man schließen, daß die Spitalverwaltung bemüht
war, die Insassen individuell zu verpflegen. Trotzdem beklagten sie sich im
Juni 1715 über den Schaffner, weil er sie „nicht gebührend speisen thäte". Darauf
nahmen die Oberpfleger jedes Vierteljahr eine „Visitation" vor.

Die angeführten Vorschriften zeigen, daß man gutem Essen und Trinken großen
Wert beilegte. Gute Köchinnen benötigte das Hospital schon wegen der zahlreichen
Gastmähler für die Honoratioren und Bediensteten der Stadt. Am St.-
Andreastag (30. November) waren Schultheiß, Ratszwölfer, die zwei Stettmeister
des Neuen Rats, die Pfleger, Lohnherr und Stadtschreiber „samt ihren Weybern"
sowie die Geistlichkeit Gäste des Hospitals. Am Sonntag nach Margareten (13.
Juli) wurde den Priestern einschließlich „Barfüßer", dem Schulmeister, den Provisoren
, Organisten, Sigristen und Chorschülern ein Imbiß serviert. An Pfingsten
und Weihnachten erhielten die Rebleute und deren Frauen einen Morgenimbiß,
an Fasnacht die Mitglieder des Rats. Am Abend des Fastnachtssonntags waren
die Torwächter, Zoller, Soldaten, Hofknechte, Bannwarten, Totengräber, Kuh-
und Schweinehirten und am folgenden Morgen die Handwerker, welche das Jahr
hindurch für das Hospital arbeiteten, mit Frauen „zum Kiechlin geladen". Selbstverständlich
wurden die Rebleute nach der Weinlese mit einem Imbiß erfreut;
und die Gültmeier, die im Jahr mindestens 5 Viertel Gültfrüchte lieferten, durften
ein „Gültmahl" einnehmen. Schließlich waren die Priester und Ministranten nach
den Jahrtagsgottesdiensten zu Ehren der Persönlichkeiten, die sich um das Hospital
verdient gemacht hatten, Ehrengäste. Diese Gastereien bedeuteten natürlich
eine finanzielle Belastung. Deshalb wurde der Spitalmeister gebeten, das
Hospital mit Gästen nicht zu „beschweren".

Besonders der starke Weinverbrauch gab den Ratsherren zu denken. In der Sitzung
vom 31. Juli 1779 wurde daran erinnert, daß das Spital „zum Nachteil
der Stadt täglich viel Wein verschenke, welches doch vermöge bürgerlichen Vergleichs
nur auf Arme und Kranke vermeint seye. Der Spitalschaffner soll mit
dem Weinschank einhalten und bey dem trockenen Buchstaben des bürgerlichen
Vergleichs verbleiben". Aber die Hochfeste des Kirchenjahres veranlaßten die
Oberpfleger immer wieder zu Weingeschenken. Am Fronleichnamstag 1803 er-

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