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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
53. Jahresband.1973
Seite: 90
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1973/0092
Ortenauer Wochenblatt die Bekanntmachung: „Beköstigung 1. der Ober- und
Unterpfründner im St.-Andreas-Hospital, 2. der in das Armenhaus aufgenommenen
Personen, 3. der Dürftigen, Arbeitsunfähigen und 4. der armen, kranken Einwohner
hiesiger Stadt soll an die wenigst Fordernden begeben werden vorbehaltlich
höherer Genehmigung." Der 15 Paragraphen umfassende Vertrag wurde am
22. Juni mit Jakob Bruder abgeschlossen. Er verpflichtete sich, die 8 Ober-, 12
Unterpfründner, 6 hausarmen Kranken und 18 gesunden Armen zu verköstigen,
und bezog die Wohnung des bisherigen Hausmeisters im Hospital (2 Wohnzimmer
und 4 Kammern für die Bediensteten). Ferner wurden ihm der Speisesaal sowie
Keller- und Speiseräume zur Verfügung gestellt. Für den Garten vor dem Neutor
mußte er 60 Gulden Pacht entrichten. Das Essen mußte er mit den Pfründnern
einnehmen, damit „irgend welche Unannehmlichkeiten bei Tisch" verhütet
wurden. Eine Kommission überwachte seine Arbeit. Der benötigte Wein wurde
aus dem „Schenkfaß abgezapft". Für die richtige Erfüllung der Verpflichtungen
stellte er eine Kaution von 500 Gulden. Der „Speisewirt-Vertrag" des Jahres
1835 enthielt eine neue, fast unzumutbare Verpflichtung. Sie lautet: „Sollten
die Speisen als nicht gut und kräftig zubereitet befunden oder wohl gar eigenmächtige
Abweichungen von dem Speisezettel wahrgenommen werden, so hat
die Beaufsichtigungs-Kommission die Befugnis, den Bedarf an Speisen für den
laufenden Tag entweder aus hiesigen Gasthäusern auf Rechnung des Speisegebers,
wenn auch um höhere als um den mit ihm accordierten Preis sogleich holen zu
lassen, oder wenn es die Pfründner vorziehen sollten, in einem solchen Falle den
Geldbetrag zu erheben, den Betrag in Geld auf die Verwaltungskasse vorschußweise
anzuweisen. Der Betrag wird dem Speisewirt an seiner Monatsrechnung
von der Verwaltung in Abzug gebracht." Diese Neuerung beweist wiederum,
daß Oberpflegamt und Magistrat den Pfründern sehr entgegenkamen.

Die Armenfürsorge

Aus der Spitalordnung von 1608 geht hervor, daß das Oberpflegamt seine Aufgabe
in erster Linie in der Armen- und Krankenpflege gesehen hat. Leider liegen
aus der Zeit vor 1700 keine Akten mehr vor, die näheren Aufschluß geben. Vermutlich
sind sie bei der Zerstörung Offenburgs 1689 in Verlust geraten. Wenn
im 18. Jahrhundert Arme nicht mehr aufgenommen wurden, so liegt der Grund
dafür im Raummangel. Deshalb wurde 1780 ein Armenhaus errichtet, und zwar
an der Okenstraße (Nr. 27). Das Hospital versorgte es laufend mit Geld und
Lebensmitteln. Auch die Schaffnei des Gutleuthauses, in dem früher die Sondersiechen
untergebracht waren, wurde vom Hospital betreut.

Als Wohltätigkeitsanstalt der Stadt hatte das Hospital auch die offene Armenbetreuung
übernehmen müssen. 1739 spendete es den Ortsarmen wöchentlich einen
Laib Brot, 23 erhielten täglich Suppe und ein Viertel Laib. 1741 waren 40 Personen
als „almosenwürdig" anerkannt. 1803 bekamen 60 „Hausarme" jeden Sonntag
, z.T. jeden vierten Tag, 1 bis 3 Laibe Brot. 1807 gab das Hospital den Armen
„wenigstens alle Jahre etlich mal auf die besonderen Feste Wein, welches

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