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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
53. Jahresband.1973
Seite: 108
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1973/0110
den Vorwand, Rochebrune habe sich u. a. ein kostbares damastenes Bett der
verstorbenen Maria Ludovica von Klinglin sowie auch die ihm im Prozeß anvertrauten
Briefschaften angeeignet. Aufgrund dieser Vorwürfe war der Markgraf
zunächst geneigt, seinen Schutz und den Aufenthalt Rochebrunes in Kehl nicht
länger zu gewähren. In dieser gefährlichen Situation alarmierte Rochebrune
durch eine Expreß-Stafette den Grafen von Schauenburg, der auch erneut und
unverzüglich beim Obermarschall für seinen Schützling eintrat. Der Graf empfand
die Rochebrune gewährte Gnade, „als ob sie mir selbst geschehen"! Sollte ein
weiterer Schutz nicht möglich sein, so solle er wenigstens zu ihm nach Riegel
sicher angewiesen werden. Aus seinem beschwörenden Hinweis, daß der Klinglin-
schen Familie und vielen andereren Großen in Straßburg sehr daran gelegen sei,
daß Rochebrune in der Nähe bleibe, um ihre Geschäfte zu betreiben, können wir
ermessen, welche Fähigkeiten dieser als Advokat besessen haben muß. Der Bitte
des Grafen schließt sich zwei Tage später aus Colmar der ebenfalls benachrichtigte
Bruder des verstorbenen Prätors an, der das hohe Amt eines Präsidenten des
Conseil souverain d'Alsace innehat. Gerade sein Zeugnis mußte natürlich den
Markgrafen von der Haltlosigkeit der Straßburger Beschuldigungen überzeugen,
zumal Rochebrune die Abschrift eines entlastenden Briefes vorlegen konnte,
den Christophe-Honore Klinglin am 2. Juli 1753 in Grenoble verfaßt hatte und in
dem er Rochebrune bat, ein Bett zu reklamieren, das bei seinem Vater in Straßburg
stand. Doch in Straßburg gab man nicht so schnell auf. Mit welcher Zähigkeit
man dabei vorging, beweist ein Brief des Intendanten de Luce vom 31. März
1759 an den Markgrafen, der Rochebrune beinahe wieder zum Verhängnis
geworden wäre. Luce bat den Markgrafen Ludwig um Befreiung von einer
„Peste publique", die ebenso gefährlich für die Einwohner von Kehl als auch
für die des Elsasses sei. Rochebrune habe nicht aufgehört, alles in Aufruhr zu
versetzten, wie er dies vordem im Elsaß getan, bevor er sich nach Kehl in das
Gasthaus zum grünen Baum geflüchtet habe, um sich der Leibesstrafe zu entziehen.
Er versuche Unruhe in die Familien und Gemeinden zu tragen und sei insofern
viel gefährlicher, als er Geist und Talent besitze. Soeben habe er eine Anzeige in
den „Nouvelles de Strasbourg" entdeckt, daß man sich in zweifelhaften Angelegenheiten
an ihn wenden könne. Dieser Ausspruch genüge, um die Gefahr eines
derartigen Charakters kennenzulernen. Wenn der Markgraf anordne, daß er aus
Kehl gejagt werde, würde er seinen Untertanen einen großen Dienst erweisen
und den Nachbarn nützen. Diese Vorwürfe waren zu viel für den Markgrafen,
der solchen höchst schädlichen und liederlichen Leuten nicht mehr länger seinen
landesfürstlichen Schutz gewähren wollte; er ordnete am 4. April an, daß
Rochebrune binnen 24 Stunden Kehl und sein Land zu verlassen habe. Räume er
Kehl nicht freiwillig, so sei er ohne alle Nachsicht mit Gewalt zu entfernen.

Wieder einmal sitzt Rochebrune in der Klemme, da er die einträgliche Advokaten-
Praxis wohl kaum missen will. Er verläßt am 5. April Kehl, um in Freiburg beim
Grafen von Schauenburg Quartier zu nehmen. Fieberhaft setzt er wieder alle
Hebel in Bewegung, um seine Unschuld und Ehrenhaftigkeit bezeugen zu lassen.

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