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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
53. Jahresband.1973
Seite: 109
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1973/0111
Zunächst besorgt er sich ein Zeugnis des Pfarrherrn im Hornwerk und in der
Festung zu Kehl, der am 10. April bescheinigt, daß der „Edelgebohrene Herr
Rudolphe de Rochebrune" aufgrund seiner christlichen Lebensführung und sonstiger
guter Sitten sich bei den Einwohnern Liebe und besten Ruhm erworben habe,
auch bei gegenwärtigen österlichen Zeiten dem Kirchengebot genüge leiste und
von den vornehmsten und ansehnlichsten Herren besucht und zu Rate gezogen
werden. Vier Tage später attestiert der Kehler Bürgermeister auf Ersuchen eines
Kaufmanns, daß Rochebrune auf dem Glacis im Hause „zum goldenen Schiff
wohne. Gleichzeitig wendet sich Rochebrune in einer ausführlichen Darlegung
an den Markgrafen. Anlaß für den Protest des elsässischen Intendanten de Luce
bot eine Anzeige vom 22. März 1759 in den Wöchentlichen Straßburger Frage-
und Anzeigungs-Nachrichten:

Dans le Village de Kehl au cabaret d'Arbre verd löge un Juris-Consulte, qui
offre ses Services dans les Proces qui sont douteux. Ceuß qui auront besoin
cette personne, pourront s'adresser audit Cabaret.

Bei dem Inserenten handelte es sich um den kaiserlichen Notar Leithner jun., der
seinen Wohnsitz unter dem Schutz des Herrn von Böcklin, Teilhaber am Dorf
Kehl, seit einigen Monaten im Dorf Kehl in der Wirtschaft „zum grünen Baum"
aufgeschlagen hatte. Rochebrune belegt dies durch eine beigefügte Erklärung des
Notars. Nachdem auch von einem Beamten des Markgrafen versichert wird,
daß Rochebrune mit Arbeit überladen sei und man an vielen Tagen große Kutschen
vor seinem Hause zählen könne, wobei er selbst schon gesehen habe, wie
dieser Ratsuchende abweisen mußte, während der ziemlich junge Notar sich noch
empfehlen müsse, und sich überdies der Präsident Klinglin aus Colmar erneut für
Rochebrune verwendet, entschließt sich der Markgraf, Rochebrune weiterhin in
Kehl wohnen zu lassen. In diesem Sinne antwortet er am 21. April dem Intendanten
, daß nach Billigkeit und Gerechtigkeit dem unschuldigen Rochebrune
weiterhin Protektion gewährt werde.

Rochebrune wird des liederlichen Lebenswandels bezichtigt

Wie sehr sich die Honorationen Kehls in ihrer Fürsprache für Rochebrune hatten
beeinflussen lassen und wie wenig beliebt dieser tatsächlich bei der Bevölkerung
gewesen sein muß, geht aber aus der Anzeige des katholischen Pfarrers und einiger
Bürger hervor, so daß nun von einer „christlichen Aufführung" keine Rede mehr
sein konnte. Man bezichtigte Rochebrune der Schändung, was Verwaltung, Regierung
und Gericht 1762 monatelang beschäftigt. Markgraf August von Baden-
Baden wurde davon unterrichtet, daß der Advokat in Kehl Weibsbilder geschwängert
und sie heimlich fortgeschickt habe, auch sei einmal bekannt geworden, wo
die Kinder hingekommen seien. Er beauftragte sofort eine Kommission mit der
Untersuchung der Fälle in Kehl, ohne daß Rochebrune davon in Kenntnis gesetzt
werden sollte. Diese Kommission wandte sich zur näheren Aufklärung an das

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