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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
53. Jahresband.1973
Seite: 115
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durch neuerlich erteilte Lettres de Surranation nunmehr wirklich zugestanden,
so daß die Erbfolge bei den genannten Herrschaften für ewige Zeiten gesichert
werde. Rochebrune habe dem Hochf. Hause damit einen wichtigen Dienst erwiesen
; es finde sich auch niemand unter den Bediensteten des Markgrafen, der
solche Geschäfte selbst ausführen könne. Nach eingezogener genauer Erkundigung
habe er sich einwandfrei aufgeführt und die etwaigen üblen Nachreden rührten
nur von solchen Personen her, gegen die er in Prozeßsachen mit gutem Erfolg
gedient habe. Am 3. Juni 1771 verfügt daraufhin der Markgraf, dem Rochebrune
den Charakter und Rang eines Geheimen Legationsrates in französischen
Angelegenheiten beizulegen.

Der Geheime Legationsrat wird in Paris verhaftet

Auch höchste Ehrungen seitens des Markgrafen konnten nicht verhindern, daß
der Geh. Legationsrat wieder einmal recht unsanft daran erinnert wurde,
daß er ebensogut mit den eingebrannten Buchstaben Gal auf den frz. Ruderschiffen
hätte Dienst tun können; im August 1771 wurde er in Paris aufgrund der
Anzeige eines gewissen Christoph verhaftet, was den ebenfalls dort weilenden
Markgrafen Carl Friedrich in die peinliche Situation brachte, für seinen Geheimen
Legationsrat mehrer Bittgesuche an die höchsten Polizeidienststellen richten zu
müssen. Rochebrune hatte seinen Schutz angefordert, und der Markgraf wandte
sich am 18. August zunächst einmal an den Herrn de Sarine, Lieutenant general
de Police, mit der Bitte, Rochebrune möglichst bald die Freiheit zu geben, falls
die beigefügte Verteidigung seines Schützlings auf Wahrheit beruhe. De Sarine
antwortete drei Tage später, daß er tatsächlich Anweisung gegeben habe, Rochebrune
in Haft zu halten, bis er Aufklärung aus Straßburg und Dijon erhalten
habe. Nachdem aber der Markgraf ihm geschrieben habe, werde er dem Lieutenant
Criminel mitteilen, daß er einer Freilassung nicht mehr widerspreche. Nun
mußte sich Carl Friedrich an diesen wenden und ebenfalls versichern, daß er aufgrund
der guten Führung seines Legationsrates nicht an dessen Schuld glaube. Der
Lieutenant Criminel versichert in seiner Antwort vom 24. August, daß er den
Verhafteten wegen der Protektion, die er seitens des Markgrafen genieße, freigelassen
habe, und am gleichen Tag teilt der Lieutenant de police dem Markgrafen
die diesem schon sehr geläufige Tatsache mit, daß es sich bei dem Arrestanten
nach der erhaltenen Auskunft aus Straßburg um den zu lebenslänglicher Galeerenstrafe
verurteilten Guillaume Plateret handele. Jedenfalls war die intensive höchste
Intervention erfolgreich und die zur Befreiung Rochebrunes notwendig gewesene
Korrespondenz konnte durch Beschluß des Geheimen Rates vom 3. Oktober
1771 zu den Akten genommen werden.

Auf Vorschlag Rochebrunes wird Kehl das Stadtrecht verliehen

Der Hofrat hatte sich auf seiner Sitzung am 3. August 1774 mit einem denkwürdigen
Tagesordnungspunkt zu befassen: Das Protokoll vermerkt22:

22 GLA 61/2055

8*

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