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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
53. Jahresband.1973
Seite: 117
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chen Punkten vermerkt, daß die Erledigung in Verbindung mit ihm zu geschehen
habe. Überdies steht es sicherlich schon damals nicht mit seiner Gesundheit zum
besten, denn in jenen Jahren beginnen seine Urlaubsgesuche für Badekuren, die
sich in der Folgezeit so häufen, daß in manchen Jahren in den Akten nur noch
von ihnen die Rede ist. Aus einzelnen Aktenvorgängen wird deutlich, daß sich
Rochebrune trotz seiner Stellung als Geheimer Legationsrat in mancherlei Prozesse
einmischt und auch manche Prozesse führt. So beschwert sich beispielsweise
im Jahre 1780 der Bischof von Straßburg, daß Rochebrune im Rechtsstreit des
Hochstifts Straßburg mit der Gemeinde Cappel „unziemliche Aufsätze gefertigt
habe, wobei dieser sich in einem umfangreichen Memorandum an den Kardinal
de Rohan rechtfertigen muß, und zehn Jahre später muß das Amt Kehl eine
Untersuchung gegen ihn wegen einer anzüglichen Schrift gegen das Fürstliche
Hofgericht führen. Damals ging es um die Vorstellung Kehler Kaufleute wegen
Einführung des französischen Wechsel rechts, was vom Markgrafen abgelehnt
wurde. Auf der Suche nach dem Verfasser einer „anzüglichen" Schrift stieß man
nach Aussage einiger Kehler Kaufleute und seines eigenen Schreibers auf Rochebrune
, der auch ihre Unterschriften gesammelt hatte. Zu seinem Glück ließ man
die Angelegenheit auf sich beruhen. Rochebrunes Vorgehen stand im Zusammenhang
mit einem Prozeß, den der Straßburger Handelsmann Schertz gegen ihn
geführt und gewonnen hatte. Schertz hatte nach Urteil und Recht über 700 Gulden
von Rochebrune zu fordern, die dieser erst beim Amt Kehl hinterlegte, nachdem
eine Sperrung seines Besoldungskontos erwirkt worden war. Im gleichen
Prozeß hatte das Jahr zuvor die Landschreiberei auf Ersuchen des Fürstlichen
Hofgerichts 15 Gulden „Relationsgebühren", die Rochebrune nicht bezahlen wollte
, von seinem Gehalt abgezogen.

Er war also mit seinen siebzig Jahren ein recht streitbarer Herr! Dieser Meinung
waren auch die Straßburger; im Straßburger Stadtarchiv befindet sich ein überraschendes
Dokument24, dem man entnehmen kann, daß Rochebrune im Jahre
1787 nach Straßburg übersiedeln wollte. In einem Schreiben vom 30. August 1787
erkundigt sich Herr de Lamoignon, ob sich Rochebrune tatsächlich darauf berufen
könne, daß ihn eine Verjährungsfrist von dreißig Jahren vor einer Strafverfolgung
sichere. Es handele sich um Guillaume Plateret, der 1750 lebenslänglich
zum Dienst auf den Galeeren verurteilt worden sei. Der Schreiber fügt eine
Abschrift des Urteils bei und bemerkt dazu, daß er nicht gewagt hätte, diese
Frage zu stellen, wenn Herr Rochebrune ein ruhiger Bürger wäre. Dieser sei aber
ein unruhiger Geist und seine Gegenwart sein evidenter Beweis. Die Jahre hätten
seine Feder nicht geändert. Er reize (il excite) alle Leute, die sich an ihn wendeten
und fordere oft die ruhigsten Leute heraus, Streitereien jeglicher Art zu beginnen.
Im Augenblick herrsche eine beträchtliche Gärung in der Stadt Straßburg; ihre
Zunahme nötige ihn, dem Minister des Königs darüber Bericht zu erstatten.
Man habe ihm versichert, daß Rochebrune die Unzufriedenen berate und ihnen
seine Feder leihe.

24 StA Straßburg, AA2658. Den Hinweis verdanke ich den Nachforschungen von Herrn E. Ponsing, Straßburg.

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