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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
53. Jahresband.1973
Seite: 122
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1973/0124
vom Kaplaneivermögen Ländereien, Gärten und Häuser gegen einen jährlich zu zahlenden
Zins an Bürger von Hönau und Wanzenau verliehen. Andere wiederum kauften von
der Kaplanei Vermögen und sicherten dies mit Gütern und mit Zinsen. Reine Schenkungen
an die Kaplanei sind selten23, so daß man annehmen muß, daß die Erstausstattung und
die ZuStiftung genügten, um bei günstiger Bewirtschaftung und Verwaltung den Lebensunterhalt
des Kaplans und damit auch den Stiftungszweck zu garantieren und zu erfüllen
. Dies wurde dadurch erschwert, daß die Zinsen oft lange Zeit - 20 Jahre sind
mehrmals genannt24 - nicht zurückbezahlt wurden. Manchmal mußten die Pfleger auch
dazu übergehen, anstehende Zinsen nach dem Tode des Zinszahlers wieder in Naturalien
oder Kapitalien aus dessen Erbmasse in die Gütermasse der Kaplanei einzugliedern25.

Die Verwaltung des Pfründvermögens geschah vor allem durch die Pfleger, die zunächst
als eigene Pfleger der Kaplanei genannt26 werden - es waren in der Regel wohl zwei.
Dann erscheint ein Geschworener des Dorfes, der im Namen des Frühmessers und der
Frühmesse27 die Verwaltungsgeschäfte erledigt. Dies dürfte wohl seit der Zustiftung von
1385 der Fall gewesen sein, die ja auch im Namen, d.h. im Interesse der Gemeinde geschah
. Eigenartigerweise konnte oder wollte es die Gemeinde nicht durchsetzen, daß sie
den Frühmesser zu bestimmen hatte. Denn dieses Recht wurde 1385 ausdrücklich dem
Thesaurar von Rheinau zugestanden. Dies ist ein Hinweis darauf, daß das Recht der
Kollatur wohl von Anfang an dem Kapitel oder einem bestimmten Würdenträger daraus
zustand. Diesem Kapitel wurden ja 1290 nochmals ausdrücklich bei der Verlegung des
Klosters alle Rechte an der Pfarrei Hönau zugestanden. Es war Patronatsherr der Pfarrei
und - wie zu sehen war - auch der Kaplanei in der Pfarrkirche von Hönau.

Über die personelle Besetzung der Kaplanei erfährt man trotz der vielen Urkunden
über einen Zeitraum von über hundert Jahren nicht viel. 1379. VIII. 7 erst wird für uns
der erste Kaplan mit Namen sichtbar: Burcardus de Dachenstein28. Er kann in den Urkunden
bis 1395. III. 16 verfolgt werden29. 1411. VI. 26 erscheint dann der Name Hein-
ricus Wilgenstein, der dem „presbiter primissarius30" zugefügt wird. Im Gegensatz zu
seinem Vorgänger scheint dieser nicht lange als Kaplan in Hönau fungiert zu haben,
denn schon 1415. I. 31 wird Antonius von Rheinau als primissarius der Kirche in Hönau
genannt31. Dieser wird in mehreren Urkunden erwähnt, ehe 1422. VII. 3. Johannes Bal-
neator als Frühmesser ersichtlich32 wird.

Methodisch sei hier eingeflochten, daß infolge von zeitweiligen Urkundenlücken kaum
eine lückenlose Aneinanderreihung der Kapläne erreicht werden kann. So begegnet uns
Johannes Balneator 1426. VII. 31 letztmals33. Die nächste Urkunde ist uns erst dreiundzwanzig
Jahre danach überliefert. Sie enthüllt uns 1449. VIII. 28 mit Sigismund Brotel34
einen neuen Kaplansnamen. 1451. I. 30 ist es dann Johannes Guldin35, der wohl nicht
direkt auf Johannes Balneator folgte, auch wenn dieser 1451. II. 26 als der ultimus
possessor36 der Frühmesse genannt wurde. Damit endet die Reihe der im Mittelalter ge-

23 1365. I. 6 (GLA 33/28); 1385. X. 2 (AD Str. G 4219 (bis)) und die Fundation durch den Pleban Sigfrid.

24 1379, VIII. 7 (AD Str. G 4284 (8)); 1380. VII. 29 (GLA 33/27).

25 1416. II. 18 (GLA 33/28); 1450. XI. 17 (GLA 33/28).

28 1360. IX. 19 (GLA 33/28); 1364. XI. 7 (AD Str. G 4219 (9).

27 1415. I. 31 (GLA 33/27).

28 GLA 33/27.

29 GLA 33/27.
»0 GLA 33/27.

31 GLA 33/27 und 33/28.

32 GLA 33/28.

33 GLA 33/27.

34 GLA 33/28.

35 GLA 33/28.

38 AD Str. G 4285 (13).

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