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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
53. Jahresband.1973
Seite: 130
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schulde, schade und dienstes wegen . . . nutschit uzgenommen." (1375 Juli 12.) Straßb.
Urkb. V, 885. Vgl. dazu Nr. 1208 und 1209.

1376—1404. Nikolaus Rösselin, Mitglied des Rates von der Ritterschaft zu Straßburg,
hatte Ennelin von Windeck zur Gemahlin. Ruppert: Notizen.

1376 Jan. 19. Reinhard von Windeck verspricht, seine Feste Windeck in den nächsten
sechs Jahren gegen die Stadt Straßburg niemandem zu öffnen, außer dem Markgrafen
Rudolf (VII.) und dem Grafen Wilhelm von Eberstein, von welchen die Windeck zu
Lehen geht, falls diese Krieg mit Straßburg bekommen. Fester, Bad. Regg. I, Nr. 1309.

1376 November 6. Abt Falko und der Konvent des Klosters Schwarzach Urkunden, daß
sie mit Zustimmung des Bischofs Friedrich von Straßburg dem Straßburger Bürger
Cuntzo Bocke eine jährliche Gült von 10 Pfund Str. Pfennig ab den Gütern ihres in der
Kalbsgasse zu Straßburg gelegenen Hofes auf Wiederlösung verkauft haben. Der Schwar-
zacher Klosterhof liegt einerseits neben dem Windeckischen Hof, den jetzt die Erben
des verstorbenen Ritters Johannes von Windeck in Besitz haben, anderseits neben dem
Fischweiher der st. Stephanskirche und stoßt hinten auf die Brüsche. Es siegeln Abt und
Konvent von Schwarzach sowie Ritter Johannes von Windeck als Zeuge. D. VIII Idus
novembris 1376. G.L.A. Kopb. 67/1317, S. 139. In einer gleichzeitigen Urkunde wird als
Anstößer des Schwarzacher Klosterhofs in der Kalbsgasse der Edelknecht Bruno von
Windeck genannt.

1377 o. T. Der Straßburger Bischof Johannes von Lichtenberg verkauft die Burg
Brumat an Hans Bock, Contzen Sohn, Peter Museler, Fritz Muselers Sohn, und Kaspar
von Windeck. Graf Schaffride von Liningen nahm die Burg hernach ein und verbrannte
sie. Herzog, Eis. Chronik V, 10 und VI, 209.

1377 September 5. Ritter Reinhard von Windeck, Dietrich Röder, genannt Hofmeister,
und Kunz von Schauenburg, alle drei ebersteinische Vasallen, werden im Burgfriedensvertrag
zwischen den Brüdern Wolf und Wilhelm IL, Grafen von Eberstein, als Schiedsrichter
bei etwa ausbrechenden Streitigkeiten ernannt. Reinhard ist Mitsiegler. Mittwoch
vor Maria Geburt 1377. Abdruck der Urkunde bei Krieg von Hochfelden, Geschichte
der Grafen von Eberstein (Karlsruhe 1836) S. 379.

1377 November 3. Straßburg. Die Gebrüder Bruno und Peter von (Neu-) Windeck,
Edelknechte, stiften mit Zustimmung ihres bereits verstorbenen Bruders Johannes und
dessen Frau Agnes zu ihrem und ihrer Eltern und Voreltern Seelenheil auf den neuerrichteten
und zu konsekrierenden Altar ihrer Burgkapelle, auf Neuwindeck in der Pfarrei
Sasbach gelegen, eine Priesterpfründe für ewige Zeiten zu Ehren des allmächtigen
Gottes, unseres Herrn Jesu Christi, der seligsten Jungfrau Maria und der hl. Dreikönige
mit Genehmigung des Bischofs Friedrich von Straßburg sowie des Abtes und Konvents
zu Schuttern, welchem Gotteshaus die Pfarrei Sasbach inkorporiert ist, und begaben
sie mit dem im Stiftungsbrief benannten Zehntbezügen zu Bühlertal, Pfarrei Kappelwindeck
(Weinzehnten), zu Bühl (der halbe Dorf zehnte 22 Viertel Roggen 12 Schilling
str. Pfg.), Gülten von Bruno von Windeck (2 Pfund im Banne zu Bühl: an der Straß,
Lehenbühel, am hohen Rein, Hessenbach, Wigersheimer Bünd, Niederfeld, und ab seinem
Hof zu Sasbach und von Brumbach 3 Pfd.), von Peter von Windeck 2 Pfd. 7 Schilling
ab seinen Gütern im Burertal, Pfarrei Baden. Der Kaplan hat täglich zu zelebrieren und
empfängt seine Präsentation von den Stiftern und nach deren Tod von dem jeweiligen
Senior der Windeckischen Familie. Die Investitur steht dem Archidiakonus des rechtsrheinischen
Bistumsanteils zu. Die Geld- und sonstige Opfer, welche auf den Altar gelegt
werden, gehören uneingeschränkt dem Pfarrverweser von Sasbach.

Es siegeln die Stifter, der Bischof Friedrich (von Blankenheim) von Straßburg, der Abt
und Konvent von Schuttern und der Richter der bischöflichen Kurie für den rechtsrheinischen
Archidiakonat. Tertio nonarum Novembris 1377. G.L.A. Windeck. Kopialb. Nr.
67/1414 46 f., wo auch die Siegel des Originals eingezeichnet sind. Abdruck im Freib.
Diöz. Arch. N.F. VI, 134—139.

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