Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
53. Jahresband.1973
Seite: 134
(PDF, 57 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1973/0136
In einer ebersteinischen Urkunde vom Dienstag nach Katharinentag 1387 wird Peter von
Windeck „selig" genannt. G.L.A. Kopialb. 588, f. 204.

1386 November 17. Straßburg. Die bischöfliche Kurie zu Straßburg urkundet, daß Frau
Anna, eine Tochter des Reinbold von Windeck und Witwe des Peter von (Neu-)Windeck,
mit Zustimmung des Bruno von Windeck, eines Edelknechtes, des Bruders ihres Mannes
und Vormünders ihrer fünf Kinder Johannes, Ennelin, Reinbold, Peter und Bruno, ein
Anniversar stiftet für ihren und ihres Mannes Vater, den Ritter Johannes von Windeck,
ihre Mutter und Schwiegermutter, ihren Mann Peter von Windeck, ihren Schwager, den
Ritter Johannes von Windeck, und alle ihre Voreltern und Guttäter. Sie übergibt dazu
dem jeweiligen Leutprister zu Ottersweier, den dortigen Kaplänen sowie dem Kaplan
der Dreikönigspfründe auf Neuwindeck 2 Pfund Str. Pfennig, jährlich auf Martini fällig,
aus dem Schweighof unter dem Windecke, im Kirchspiel Ottersweier gelegen, mit all
dessen Zugehörungen, Hofreite, Trotte, Äckern, Matten, Reben, Wäldern und Zinsen. Der
Jahrtag ist zu begehen auf den Dienstag in den Quatemberwochen von dem Ottersweirer
Leutpriester, seinen zwei Kaplänen und dem Kaplan von Neuwindeck. Gegenwärtig
Johannes Förche von Epfich, Burgkaplan von Neuwindeck, in seinem und des Ottersweirer
Leutpriesters Namen. Es siegelt die Kurie. Dat. XV calendas 1386. Kopie Ottersweirer
Pfarrarchiv.

Vor 1387. Brief, wie Herr Heinzmann, Graf zu Eberstein, schuldig ist Herrn Johannsen
von Windeck 70 Pfund Str. Pfennig.
Inserat einer Urkunde vom 3. Februar 1415.

Um 1387. Ein Brief, wie Herr Bruno von Windeck um der Kinder seines Bruders wegen
(Johannes, Ennelin, Reinbold, Peter und Bruno) als deren Vormund um 64 Pfund 13
Schilling. Inserat einer Urkunde vom 3. Februar 1415.

1387 November 26. Reinhard von Windeck, Ritter, und Hofmeister Dietrich Röder
sind erwählte Schiedsrichter bei etwa eintretenden Zwistigkeiten zwischen dem Markgrafen
Rudolf von Baden, der die halbe Grafschaft Eberstein von Graf Wolf von
Eberstein erkauft hat, und dem Markgrafen Bernhard als Vormund und Schirmer der
verwitweten Gräfin Margareta von Eberstein und deren Kinder Bernhard I. und Wilhelm
III. Ruppert, Ufgovia (Achern 1872) II, 20.

1388 Januar 13. Ritter Reinhard von Windeck ist Mitsiegler einer Einigung zwischen
Markgraf Bernhard von Baden und Graf Eberhard von Wirtemberg. Fester, Bad. Regg.
I, Nr. 1434.

1389 Mai J. Unter den badischen Dienstleuten, Vögten und Schultheißen, welche den
unter König Wenzel unterm 5. Mai 1389 zu Eger beschlossenen Landfrieden beschworen
haben, sind außer den Markgrafen Rudolf und Bernhard und der Gräfin Margareta von
Eberstein noch genannt: Herr Reinhard von Windeck, Burkard Bruniger, Vogt zu Yburg,
Hans Zoller, Vogt zu Stollhofen, Hans Weiß, Schultheiß zu Steinbach, Jarys, Schultheiß
zu Rastetten, Wicker, Schultheiß zu Bühel (Niederbühl?), Hans von Bosenstein, Vogt
zu Ortenberg. Deutsche Reichstagsakten II, 190.

1389 August 19. Gernsbach. Ritter Reinhard von Windeck, Dieter Röder und Hans von
Gertringen, Edelknechte, sind Schiedsrichter und Mitsiegler in einer Erbschaftssache
zwischen der Grafenwitwe Margareta von Eberstein und Herrn Götze von Grostein, eines
ebersteinischen Lehensmannes. Donnerstag nach unser Frauentag der Ehren 1389. Ebenso
entscheiden dieselben am 1. Oktober (feria VI nach st. Michelstag) 1389 Späne zwischen
dem Markgrafen Rudolf und der Gräfin Margareta von Eberstein, betr. ebersteinische
Eigenleute. Fester, Bad. Regg. I, Nr. 1476 und 1477.

1389 November 10. Agnes von Windeck, wylent von Epfingen, bittet Meister und Rat
von Straßburg gar bescheidentlich mit allem Ernst, sie möchten bei ihrer Früntschaft
und Fromheit ihren Söldnern, welche sie auf die Burg Windeck legen wollten, befehlen,
der Bittstellerin Gut zu schonen, das sie hinter ihrem Bruder auf der Veste liegen hat,

134


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1973/0136