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Sinzheim: 1 J.ackhers im Müllhouer Veldt, einseit der Müllhofer Bine 1668/B. 8091,28 r;
in der Müllhöfner Buhn 1776/B. 8287,34 r; hinten an den Häusern, in der Lizlunger
Bühnd 1786/B. 8100,246 v.
B. II. d) Die Verschiedenartigkeit der Wiedergabe kirchlichen Besitzes oder Nutzungsrechts
in Flurnamen läßt sich auch an den ße«n^e-Flurnamen ablesen. Allgemein wird
kirchlicher Besitz, besonders der Pfarrkirche, durch heilig bezeichnet. Beispiele:
Leiberstung: im dorff garthen . . oben vffs heiligen binli 1667/B. 9176,286 r.
Schwarzach: Hofbühn ..stoßt oben zum theil auf das Heyl. bühnel 1750/B. 7846, S. 33;
das sog. Heiliegen Bühnel 1794/GemPl. Schwarzach Nr. 1.
Genauer wird die kirchliche Nutzung durch den Kirchenpatron benannt. Beispiele:
Schwarzach: in Sanct Michels Büni 1560/B. 7864,22 v, nach der Zugehörigkeit zur St.
Michaelskirche, der ehemaligen Pfarrkirche.
Steinbach: nebent sant Jacobs blinde, die der winterhölin seligen waz 1422 I. 17/U. A. 35,
C. 29, nach dem Patron der Pfarrkirche.
Dem Inhaber einer Frühmeßpfründe standen für seine Dienste bestimmte Nutzungen zu.
In den Bereich der auf sie zurückgehenden Flurnamen gehört die Frühmeßbeunde:
Sinzheim: an der frühmeß bünde „1495 VII. 7"/Cop. 79,79 r; ein klein stückhlein ackhers
in der friemeß Binin 1654/B. 8279,298 r; in der Früh Meß Bühn hinter dem Gottes Acker
1775/B. 8097, S. 16.
Stollhofen: in der Castenaw vnden am fischwasser gen. das fryhemeß binlein 1618/B.8390,
S. 3.
Auf die Klause17 auf dem Kirchhof in Stollhofen bezieht sich die Klausnerinbeunde (der
Closenern büne 1481 VI. 1/U. A. 37, C. 248).
Der Verbindung von Beunde mit Gottesacker als bestimmendem Glied kann ein Nutzungsrecht
oder die Lage der Beunde zugrunde liegen. Beispiele:
Sinzheim: die Gottesackerbühn 1785/B. 8289,96 v.
Steinbach: aus der Gottesacker-Bühn 1720/B. 8283,66 v.
Herr bedeutet in Flurnamen herrschaftlicher Besitz, nicht nur weltlicher, auch geistlicher
Herrschaften. Die Herrenbühn (ahn der Herrenbini 1667/B. 9176,250 r; obere Herren
Bühn 1750/B. 7846, S. 599; Herrenbühn 1866/GemPl.) auf Gemarkung Moos gehörte mit
den Herrenmatten zum Besitz des Klosters Schwarzach.
B. II. e) Hier werden einzelne Beunde-Üelege zusammengestellt, die sowohl nach der Zugehörigkeit
als auch nach der Lage zu bzw. bei den in den bestimmenden Gliedern namenbildend
gewordenen, vorwiegend gewerblichen Anlagen benannt sein können:
Greffern: Plaul Bühn, ist mit einem lebendigen Haag umgeben 1750/B. 7846, S. 354;
Plauelbühn 1864/GemPl. (Acker), nach einer Plauel „Stampfmühle für Hanf und
Flachs"18.
Neuweier: Schloßbühn 1876/GemPl. (Acker).
Schwarzach: die Plaulbühne, so 4 J. ..vnden die Plaul 1719/B. 7848,230 r; Plaulbühn
haltet in sich 15 äckcrlein samt dem Kolben 1750/B. 7851, S. 43; 12te Läng (der Hohardt)
die Schleifeisen Bühn gen. 1750/B. 7846, S. 116.
Steinbach: in der Ziegel Bühn 1782/Gemeindearchiv, Fasz. 180. nach der Zugehörigkeit
(Lage) zur Ziegelhütte.
XI. 26/U.A. 37, C. 225; Rinthoff. Item huß vnd hoff mit allem begrieff vnd zu gehord gelegen ein syt
hinden am closter vnd an der hurst 1478/B. 7853, 28r; gegen dem Rindthof über gelegen 1732
IX. 5/U.A. 37, C. 226.
17 Vgl. A. Krieger, Topographisches Wörterbuch des Großherzogtums Baden. 2. Bd., Sp. 1100.
18 Vgl. Ernst Schneider, Hanfbau und Hanfverarbeitung im Spiegel der Flurnamen. In: Die Ortenau 41,
1961, S. 224—228.
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