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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
53. Jahresband.1973
Seite: 169
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keiten, wie das Leihen eines Reisepferdes63 oder Geschenke64, taten ein übriges. Auch wenn
Vogler hier meist der Gebende war, so dürfte Emerich durch Dank und Gegengeschenke65
oder durch kleine Gesten des Wohlwollens, wie etwa das Eingestehen eines Berechnungsfehlers66
, nicht weniger Menschlichkeit gezeigt haben. Wie die handschriftlichen Zeugnisse
verraten, tat sich Emerich schwer in der Orthographie französischer Namen, so daß
man annehmen darf, daß er über die kaufmännische Bildung hinaus keine weiterfühende
empfangen haben dürfte. Dennoch steht seine menschliche in der Tradition jener Humanitas
, als deren Träger sich diese Geplagten einer kriegerischen Zeit erweisen, ohne es zu
wollen.

Es ist unklar, ob die Beziehungen Voglers zu Emerich bis zu seinem Tod anhalten. Dagegen
spricht, daß Vogler von seinem Tod am 27. Juni 1701 kaum erfahren haben kann,
da er noch am 7. Januar und 16. März 1702 von Emerich schreibt, als würde er noch
leben87. Erst im September68, bei einem Besuch seines Sohnes, können wir sicher sein,
daß er vom Tod seines ehemaligen Geschäftsträgers wußte. Eng können dann aber die
Beziehungen zumindest in den Jahren 1700 und 1701, über die keine Tagebuchaufzeichnungen
Voglers erhalten sind, kaum mehr gewesen sein.

In jenem September 1702, also über ein Jahr nach Emerichs Tod, erfahren wir auch von
einem neuen Mittelsmann Voglers, einem Herrn Müller, der in den folgenden Jahren die
Abwicklung der Kontributionsleistungen69 und wohl auch die anderen Verpflichtungen
übernommen haben dürfte, die ehedem Emerichs Angelegenheit waren.

Es ist jedoch kaum anzunehmen, daß sich das Verhältnis der beiden Kontrahenten ebenso
reichhaltig ausgestaltet hat als das frühere. Die wenigen Jahre, die Vogler bis zu seinem
Tod am 6. Oktober 1708 noch vergönnt waren, machen es ebenso unwahrscheinlich als
uns unmöglich, festzustellen, da nur noch zwei Tagebuchjahrgänge für die Auswertung
zur Verfügung stehen.

Auch sind die Zeiten andere geworden. Die Entfremdung zwischen den Menschen, die
der Rhein nun teilt, wächst, zumal auch Vogler nun eindeutiger als zuvor für Kaiser
und Reich Stellung zu nehmen scheint. Indiz dieser Veränderung dürfte die kurz vor
seinem Tod erfolgende Ernennung zum „Kaiserlichen Rat" sein70.

So sind die ersten Zeugnisse von den Geschäftsverbindungen Voglers mit Müller von
beklemmender Sachlichkeit71.

Vielleicht war es auch gar nicht anders mehr möglich für einen Mann, der die Last
seines Amtes unter der Bürde einer angeschlagenen Gesundheit doppelt empfinden
mußte72. Es zeichnet sich jenes Erdrücktwerden von den Ereignissen dieser martialischen
Zeit ab, das manche Stoßseufzer zwischen den Zeilen ahnen lassen und das der Chronist
meinte, wenn er schrieb, daß sie den erst 52jährigen, früh gealtert, „unter die Erde
drucketen73".

63 Tgb. 4. 3. 1699.

64 Tgb. 25. 12. 1697: „Subditus Jo(annes) Conradus Heus Argentina — quo duos porcos D. Emerich devexit —
rediens litteras defert . .

65 Tgb. 18. 2.; 21. 9. 1691: „Accepi flascones abs D. Emerich missas plenas praestanti vino . . .;

66 Tgb. 29. 3. 1697.

67 Vgl. Tgb. zu diesen Daten.

68 Tgb. 7. 9. 1702.

69 Tgb. 26. !.; 20. 2. 1704 u. a.

70 Ein Klosterhistoriograph gibt GLAKA 65/1908 f. 105v als Ernennungsdatum den 28. 10. 1707 an. P. Gallus
Mezler, der Verfasser der „Monumenta historico-chronologica monastica collecta" hebt diese Eigenschaft
Voglers als einzige hervor: „Erat consiliarius actualis imp. Josephi I." in: J. G. Mayer, a. a. O., p. 166 f.

71 Tgb. 26. 1.; 2. 2.; 6. 2.; 7. 2.; 20. 2.; 26. 3.; 2. 4.; 5. 4.; 13. 4.; 17. 4.; 8. 5. 1704.

72 Tgb. 26 1. 1704.

73 GLAKA 65/1908 f. 105.

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