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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
53. Jahresband.1973
Seite: 220
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1973/0222
Zuerst wurde die Vollmacht Baden-Badens durch Sekretär Vogt verlesen, wozu
Markgraf August Georg sagte, daß der Erbvertrag zwischen den beiden Häusern
Baden erfolgt sei „zum Trost und Beruhigung der beiderseitigen Lande und Untertanen
", ferner, daß die Huldigung und Verpflichtung nach einer neuen Formel
auf beide Markgrafen geschehe und daß die Ubergabe des Naturalbesitzes der
Herrschaft Staufenberg mit allen Leuten, Gütern, Rechten und Gerechtsamen
durch Überreichung des Schlüssels zur Burg Staufenberg erfolge unter Vorbehalt
der höchsten Regierungsrechte des Baden-Badenschen Hauses.

Die Baden-Durlacher Vollmacht verlas Geh. Rat Preuschen und gab den ihm
überreichten Schlüssel der Burg Staufenberg sofort wieder dem Baden-Badener
Bevollmächtigten Geh. Rat Weißkirch zurück mit dem Bemerken, „dass nun hinfür
im gemeinsamen Namen der Besitz der Herrschaft Staufenberg innegehabt
werden solle zum Nutzen und Niessen und solchen als Landesfürst zu regieren."
Alsdann schritt man zur Verpflichtung der fürstlichen Diener und zur Huldigung
der Untertanen. Die Eidesformeln dazu schrieben vor, „den beiden Fürsten treu,
hold, gehorsam und gewärtig zu sein, vor Schaden waren, Nutzen aber fördern
und alles das zu tun, was treuen Untertanen gegen ihren Landesfürsten eigne und
gebühre."

Nach der feierlichen Abschwörung des Eides, bereitwillig abgelegt von Dienern
und Untertanen, war somit der Naturalbesitz der Herrschaft Staufenberg bestätigt
. Gegen 2 Uhr wurde der Akt beendigt unter gegenseitigen Glückwünschen der
beiden Bevollmächtigten und unter Versicherung aller hergebrachten Rechte, Gerechtsamen
und guten Gewohnheiten für die Untertanen. Es folgte das Mittagsmahl
; das Nachtlager nahm die Kommission auf dem Schloß, wo am folgenden
Morgen, 6. Februar, das Protokoll von den beiden Kaiserl. Notaren abgeschlossen
wurde. Hierbei wurde noch bemerkt, dass sich mit den Staufenberger Untertanen
auch die Meier, Beständer und Leute des Klosters Allerheiligen, der Freiherren
v. Zorn-Bulach und Groll, so wie der Freiherren v. Ried eingefunden und die Huldigungspflichten
abgeleistet hätten. Nur Johannes Schnez, der Müller des Barons
v. Neveu, und dessen beide Güterbeständer sowie der Rebmann waren aus Versehen
nicht vorgeladen worden, ferner hat die Vorladung den fürstl. Jäger Franz
Stähle wegen Abwesenheit nicht erreicht, auch der ortenauische Zollbereiter Sigmund
Görwitz zu Urloffen, gleichzeitig auch fürstl. badischer Zollbereiter, war
nicht erschienen. Sie waren dann inzwischen sämtlich auf den 6. Februar vormittags
9 Uhr bestellt worden. Stähle und Görwiz leisteten als fürstl. Diener den eidlichen
Handschlag an beide Kommissäre. Dagegen erklärten die v. Neveuschen
Leute die Eidesleistung nicht schuldig zu sein, weil sie eigentlich nur Knechte wären
, welche alle Jahr abgeschafft werden könnten und im übrigen für ihre Person
selbst bereits anderwärts eingebürgert seien. Auf Vorhalt, daß sie gleichwohl, solange
sie sich in dieser Herrschaft aufhalten, den Landesfürsten treu und gehorsam
zu sein haben, leisteten sie schließlich den Handschlag.

Damit war das Huldigungsgeschäft zu Staufenberg erledigt, und die Kommission
reiste ab.

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