Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
53. Jahresband.1973
Seite: 223
(PDF, 57 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1973/0225
Beamte zu Staufenberg, Amtmann Prinz, ein Rescript erhalten habe, in dem die
Rastatter Regierung sich darüber wundert, daß ohne ihr Vorwissen eine militärische
Besatzung in Staufenberg eingerückt sei, sie verlange deren schleunigen Abzug
. Leutnant v. Adelsheim bittet den Markgrafen um Verhaltungsbefehl, ohne
den er sich zu keinem Abzug gutwillig verstehen würde.

Schon am Tag darauf kam der markgräfliche Befehl von Karlsruhe, daß der Leutnant
mit seiner Mannschaft zu verbleiben habe, die Sache werde mit der Rastatter
Regierung verhandelt.

Auch der Amtmann Prinz meldete dem Markgrafen Karl Friedrich den Empfang
des Rastatter Rescripts und daß er es dem Leutnant v. Adelsheim eröffnet habe,
der aber sofort erklärte, von dem ihm erteilten fürstl. Befehl nicht abgehen zu
können, bis er weitere Order habe. Bei dieser Gelegenheit meldete Amtmann Prinz
auch, daß die Mannschaften nicht bei den Untertanen in Durbach und Nesselried
wie auch auf dem Schloß einquartiert seien, sondern daß in Durbach das Rathaus
und im Schloß die Wachstube zur Verfügung stünde, in Nesselried aber würden
die 5 Mann bei dem Wirt um ihr Geld zehren, der Leutnant logiere im Schloß.

Am 18. Oktober nachts kam eine Stafette der Rastatter Regierung mit der Weisung
an Amtmann Prinz, daß er den Leutnant mit seiner Mannschaft in Ruhe
lassen solle, dabei sich aber alle fürstlichen Rechte vorzubehalten hätte und dem
Leutnant andeuten solle, daß er unter des Amtmanns Kommando stehe; wogegen
der Leutnant erklärte, daß er sich in allen Fällen nur an die Befehle des Markgrafen
Karl Friedrich halte. Auch diesen Vorfall berichtete Leutnant von Adelsheim
an den Markgrafen und fügte noch hinzu, er könne sonst nichts Neues von
seinem Kommando melden, als daß alles sehr teuer sei, das Brot von Offenburg
geholt werden müsse, weil das von Durbach nicht zu genießen sei. Für den Posten
beim Zollstock in Durbach habe er wegen des anhaltenden Regenwetters eine Art
von Schilderhaus machen lassen und den Schreiner bezahlen wollen, was aber der
Amtmann nicht zugegeben habe.

Als dann am 21. Oktober 1771 nach spannungsvollen Tagen der Tod des Markgrafen
August Georg von Baden-Baden gemeldet wurde, traten nun die vorläufig
schon getroffenen Maßnahmen zur Besitzergreifung des Landes durch das Haus
Baden-Durlach in Wirksamkeit. Am frühen Vormittag des 21. Oktober traf der
Notar und Advokat Joseph Anton Beek von Rastatt als Kommissär zur Besitzergreifung
auf Staufenberg ein. Er hatte den Auftrag, sich unverzüglich nach dem
Ableben des Markgrafen August Georg in aller Eile zu Pferde unter gänzlicher
Verschweigung des Sterbfalls nach Staufenberg zu begeben, wozu er Passierschein
und Pferdezettel erhalten hatte. Sofort nach Ankunft müsse er die Patente an-
sclagen, die Stunde und Minute des Anschlags sei zu melden. Auch solle er dafür
sorgen, daß die Gemeinden unter das Gewehr gebracht und die Ortschafetn so
verwahrt würden, damit ein Dritter an allen etwaigen Besitzstörungen gehindert
werde. Auf den Wald Volmersbach solle Beek ein besonderes Augenmerk haben
und auch da ein Patent anschlagen. Den Vollzug seines Auftrags meldete Notar
Beek an den Markgrafen, daß er am 21. Oktober, morgens 7 Uhr 45, im Schloß

223


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1973/0225