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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
53. Jahresband.1973
Seite: 231
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Strafe. Das bedeutete für ihn die Einziehung seines gesamten Vermögens - das
wirkliche und das zu erwartende. Hätte nicht sein Vater noch gelebt, ihn sogar
überlebt, wäre das zur Katastrophe für das alte Müllergeschlecht geworden.
Die heimlichen Besuche in Diersheim wurden für ihn und die Seinen gefährlich.
Den Straßburger Freunden wollte er nicht länger zur Last fallen. Darum bestieg
er am 1. August 1850 in Le Havre das Schiff, das ihn nach Amerika brachte.
Wie schwer ihm dieser Schritt fiel, entnehmen wir dem Abschiedsbrief an seinen
Schwager in Freistett. Ich zitiere wörtlich:

„Was mir bisher nur als dunkler Traum vorkam, tritt nun in die schreckliche Wirklichkeit
ein. Ich muß nun Europa und mit ihm mein teures Vaterland vielleicht für
immer verlassen, doch ich will auch diesen Schlag des Schicksals mutig tragen, nehme
ich doch das Bewußtsein mit mir, nur für das Wohl meiner Mitbürger gewirkt zu haben.
Keine unrechte Handlung bemakelt mein Gewissen, obgleich ich nach den verwirrten
Begriffen der Jetztzeit als Hochverräter verfolgt werde."

10 Monate hielt es Hummel in Amerika aus. Sein grenzenloses Heimweh und
die Überzeugung seiner eigenen Schuldlosigkeit ließen ihn an keinem fremden
Ort Ruhe finden. Er kehrte zu seinen Freunden nach Straßburg zurück. Die
hatten inzwischen mehrere Gnadengesuche an das Badische Hofgericht eingereicht.
Am 6. Juni 1852 wendete er sich selbst in einer Bittschrift an den damaligen
Prinzregenten von Baden. Sein ganzes Weh nach der Heimat ist darin eingeschlossen
. Nur einige Sätze daraus:

„Ich versuchte es, im fernen Amerika eine neue Heimat zu gründen, wo ich vom Atlantischen
Ozean bis zum Mississippi umherirrend, gefolgt von Gefahren und Entbehrungen
aller Art, mein Vergehen an Fürst und Vaterland schwer büßte. Das Verlangen nach
meiner mit Kummer und Sorge bedrückten Gattin, meinen halbverwaisten Kindern, meinen
hochbetagten Eltern, das Heimweh nach meinem geliebten Vaterland ließen mich
nirgends Ruhe finden."

Das Justizministerium lehnte diese Bittschrift Hümmels schroff ab. Sein Heimweh
gab ihm die Kraft, seine Angst vor der ihn erwartenden harten Bestrafung
zu überwinden. Anfangs Dezember 1852 meldete er sich freiwillig beim Amtsgericht
Rheinbischofsheim und schon am 15. Dezember 1852 schlössen sich die Türen
des Zuchthauses Bruchsal hinter ihm.

Die schwere Zeit der letzten 3 Jahre und der nun folgende Aufenthalt im Zuchthaus
warfen ihn aufs Krankenlager. Er erhielt im Juli 1853 6 Monate Krankheitsurlaub
, der auf ein Zeugnis des Bezirksarztes in Rheinbischofsheim um weitere
8 Monate verlängert werden mußte. Alle laufenden Gnadengesuche für den
schwer lungenkranken Mann wurden abgelehnt. Am 11. Oktober 1854 wurde der
kranke Mann in Freiburg erneut eingekerkert. Seine Tuberkulose verschlimmerte
sich bald. Da eine Heilung nicht mehr zu erwarten war. und er immer mehr
eine Gefahr für andere wurde, schickte man den Todgeweihten am 1. April 1855
nach Hause; noch 3 Jahre durften ihn seine Angehörigen in der Heimat pflegen,
wo er am 10. April 1858 starb.

Ein Mann war an dem Willen, seinen Landsleuten zu helfen, zugrunde gegangen.
Die Leichenfeier auf dem Diersheimer Friedhof versammelte eine Trauergemein-

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