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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
53. Jahresband.1973
Seite: 234
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1973/0236
Halben Mile". Zeugen des Verkaufes waren: Burkard von Triberg, Hug von Schilteck,
Friedrich von Wolfach und andere benachbarte Adelige1.

Es darf angenommen werden, daß damals ein Teil von Halbmeil teckischer Besitz war
und zu deren Schiltacher Gebiet gehörte. Diese Annahme kann gestützt werden durch
die Geschichte der St. Michaelskapelle auf dem Kreuzbühl bei Halbmeil. Ob diese Kapelle
im Jahre 1280 schon bestand, ist ungewiß. Auch über ihre Größe, Bauform, Bauelemente
, Innenausstattung usw. ist nichts bekannt. Die Kapelle war eine Filiale der St.
Johann Baptista Pfarrei in Schiltach, die erstmals im Jahre 1275 erwähnt wird. Für die
Unterhaltung der Kapelle sorgte die „St. Johannes Pflegschaft" in Schiltach, kurz
„Schiltacher Heilig" genannt.

Vor der Reformation wurde in der Kapelle regelmäßig für die Leute von Halbmeil und
Umgebung von dem jeweiligen Pfarrer in Schiltach Gottesdienst gehalten. Ihm oblag
auch die sonstige seelsorgerische Tätigkeit in dieser Talschaft. Dafür waren die Bauern
von Halbmeil zur Abgabe des Großen und Kleinen Zehnten an die St. Johannispflegschaft
in Schiltach verpflichtet.

So waren die kirchlichen Verhältnisse in Halbmeil wohl geregelt bis zur Reformation.
Die Gemeinde Schiltach trat nach dem Jahre 1534 der evangelischen Lehre bei, und auch
in den fürstenbergischen Gebieten, zu denen damals ganz Halbmeil gehörte, führte
Wilhelm Graf von Fürstenberg die Reformation ein. Das Verhältnis der St. Michaelskapelle
zur Pfarrei Schiltach änderte sich zunächst nicht. Der reformierte Pfarrer von
Schiltach hielt wie in der Schiltacher Pfarrkirche auch in der St. Michaelskapelle die
Predigten. Erst nach dem Tode des Grafen Wilhelm (21. August 1549), als dessen streng
katholischer Bruder Graf Friedrich unnachsichtig und mit aller Strenge in seinem Gebiet
die Gegenreformation durchführen ließ, traten hier grundlegende Veränderungen ein. Den
Bauern von Halbmeil wurde bei Strafandrohung verboten, die Predigten in der evangelischen
Pfarrkirche zu Schiltach zu besuchen, nachdem dem dortigen Pfarrer das Predigen
in der St. Michaelskapelle untersagt wurde. Sie wurden zum Besuch des katholischen
Gottesdienstes in der Pfarrkirche zu Wolfach verpflichtet. Da die St. Michaelskapelle
der St. Johannispflegschaft in Schiltach eigentümlich gehörte, konnte diese verhindern,
daß in ihr katholischer Gottesdienst abgehalten wurde. So verlor sie ihre Bedeutung. Niemand
konnte sie mehr zu gottesdienstlichen Handlungen benützen, niemand kümmerte
sich um ihre bauliche Unterhaltung, und so zerfiel sie nach und nach.

Am 4. Januar 1747 wurde berichtet, „ohnerachtet die Filial-Capelle schon vor unfür-
dencklichen Jahren ab- und zusammengegangen, von Seiten Fürstenbergs auch zur Zeit
der Reformation, dießen Bauern bey hoher Strafe auferlegt worden etwaigen Gottesdienst
in St. Michael zu besuchen", wurde der Große und Kleine Zehnte von den acht
katholischen Bauern im fürstenbergischen Halbmeil wie von altersher an die evangelische
Pfarrei im württembergischen Schiltach entrichtet. Das blieb auch so bis zur Ablösung
des Zehnten durch die Halbmeiler Bauern im Jahre 1854. Merkwürdige Rechtsverhältnisse
waren entstanden. Ihnen war die St. Michaelskapelle zum Opfer gefallen.

Der Plan zum Bau einer neuen Kapelle, auf dem Platz der völlig abgetragenen alten,
wurde anfangs der 40er Jahre des 18. Jahrhunderts in Halbmeil eifrig besprochen. Der
Bühl, auf dem die alte St. Michaelskapelle stand, gehörte damals dem Bauern Christian
Heintzmann, das Recht an dem Kapellenplatz besaß nach wie vor der „Schiltacher Hei-

Im Jahre 1743 wurde der Neubau geplant. Der Schiltacher Pfarrer erhob dagegen energischen
Einspruch bei dem für Schiltach zuständigen Oberamt in Hornberg. Dieses
wandte sich beschwerdeführend an das fürstenbergische Oberamt in Wolfach. Man wies
darauf hin, daß der Bau einer Kapelle, die zu gottesdienstlichen Handlungen vorgesehen

1 GLA, Urkunde Sig. 21/268

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