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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
53. Jahresband.1973
Seite: 235
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sei, unter den hier besonders heikel liegenden Umständen, den Bestimmungen des „Paxi
Westphaliae" (Westfälischer Friede), zuwiderlaufe und daher zu untersagen sei. Und tatsächlich
, das F. F. Oberamt in Wolfach verbot den Bau einer neuen St. Michaelskapelle
in Halbmeil2.

Im Jahre 1746 errichteten die acht Halbmeiler Bauern auf dem alten Kapellenplatz ein
steinernes Kruzifix. Vor demselben verrichteten sie, wie anderorts auch üblich, ihre Gebete
. Der Schiltacher Pfarrer M. Späth vermutete, daß mit der Zeit durch die Anregung,
die das Kreuz geben werde, der Gedanke wieder aufleben könnte, hier doch noch eine
Kapelle zu bauen, in der dann der katholische Pfarrer von Wolfach den Gottesdienst
abhalten könnte. Er befürchtete, es möchte hierauf „einfoglich auch geschehen, daß der
pfarr(ei) Schiltach der bißnehero bezogene Groß- und Kleine Zehend von Seiten Fürstenberg
entzogen werde". Er wandte sich, wie vor drei Jahren, mit seiner Beschwerde an
das Oberamt in Hornberg. Oberamtmann von Grävenitz gab diese weiter an die Kanzlei
des Herzogs Karl von Württemberg und Teck. Zwischen den Amtsstellen in Stuttgart
und Wolfach gingen deswegen Schreiben hin und her. In Wolfach war man auf dem
F. F. Oberamt dieses Mal der Ansicht, daß durch die Erstellung eines Kreuzes, das man
als Hof- oder Feldkreuz ansprechen konnte, keine Verletzung der im Westfälischen Friedensvertrag
festgelegten Vereinbarungen geschehen sei. Ähnlicher Auffassung war man
auch in Stuttgart, und so wurde die Beschwerde abschlägig behandelt.

Das Kreuz auf dem Kapellenplatz konnte stehen bleiben. Allein ihm erging es wie zuvor
der St. Michaelskapelle. Als mit den Jahren die Witterung das Gestein des freistehenden
Kreuzes zermürbte und es erneuerungsbedürftig geworden war, wollte niemand für die
Unterhaltung und die Übernahme der Kosten zuständig sein, und so zerfiel das Kreuz
völlig. Niemand weiß, wie das Kreuz aussah, in welchem Jahr es zusammenfiel und seine
Trümmer beseitigt wurden. Nur der Name „Kreuzbühl" erinnert noch daran, daß auf
dem alten „Kapellenberg" einst als Nachfolger der St. Michaelskapelle ein Kreuz errichtet
wurde.

Noch ein kurzes Wort zu dem von den Halbmeiler Bauern zur Unterhaltung der St.
Michaelskapelle an die St. Johannispflegschaft in Schiltach zu gebenden Zehnten. Es
waren acht Bauern, die an die Pfarrei in Schiltach seit altersher zehntpflichtig waren.
Daran änderte, wie schon gesagt, die Reformation nichts. Neu festgelegt wurden diese
Rechte am 25. Juni 1591. Es kamen zusammen: Martin Gebhard, Pfarrer, und Hans
Geißler, Heiligenpfleger, beide von Schiltach, Christoph Mögers, Landschreiber, und Jakob
Groß, F. F. Schaffner, beide von Wolfach, und die Lehenleute von Halbmeil. Es wurde
beschlossen und in das Geistliche Verwaltungslagerbuch aufgenommen: Der Große Fruchtzehnte
von Roggen, Weizen, Vesen, Schal- und Rauhgerste, Hafer steht der Pfarrei Schiltach
zu. Die gedroschene Frucht ist von jedem Bauern in der Scheune bereitzustellen,
vom Pfarrer abzuholen, der je Sester einen Straßburger Pfennig zu geben hat. Der Kleine
Zehnte von Erbsen, Hirsen, Bohnen, Rüben, Obst, Nüssen und Flachs gehört ebenfalls
dieser Pfarrei. Die acht Güter gehörten im Jahre 1591: Der Hof vor Schiltersbach gemeinsam
dem Lorenz Beckh und Hans Schneider, Bürger von Wolfach, dem Gastwirt
Georg Armbruster in Halbmeil, den Bauern Jakob Serrer, Hans Jehle, Urban Serrer,
Hans . .., Hans Sautter vor Engelbach und ein Hof gemeinsam dem Konrad Haberer
und Hans Müller3.

Der Halbmeiler Zehnte war für die Pfarrei Schiltach eine schöne Einnahme, für die
nach der Reformation keine Gegenleistung erfolgen mußte. Sein Geldwert schwankte je
nach Güte der Ernte und dem Marktwert der Naturalien. Im Jahre 1819 wurde dieser
Zehnte mit 100 Gulden berechnet, was für ein Steuerkapital von 2500 Gulden taxiert
wurde. Im Jahre 1820 erhielt der „Schiltacher Heilig" von diesen Zehnthöfen: 47 Sester
Roggen, 52 Sester Hafer, 8 Sester Gerste, 6 Sester Weizen und 1/2 Sester Hirsen als

- GLA, Schiltach, Spezialakten, Fasz. 62
3 GLA, Schiltach, Spezialakten, Fasz. 94

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