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können die Familie oder deren Erben einen Kaplan einsetzen, der sowohl von Allerheiligen
wie auch aus dem Weltklerus sein kann67. Der dieser Kaplanei zugeordnete bzw. vorausgehende
Kapellenbau ist uns in einem Stein überliefert68. Das Schicksal dieser Kaplanei
selbst bleibt für uns völlig im Dunkeln, wenn man davon absieht, daß ein Frühmesser
Johannes in Oberkirch im Jahrzeitbuch des Klosters Allerheiligen69 erwähnt ist. Wurde
diese Kapelle schon ein Opfer der Kirchenerweiterung im späten 14. oder erst im 17.
Jahrhundert? Waren die Einkünfte vielleicht zu gering, daß das Kloster Allerheiligen
diese Kaplanei zugunsten eines Jahrtages einzog und damit auch die Abstellung eines
eigenen Frühmessers einsparte? Wir sind darüber nicht informiert, wissen nur, daß im
Kloster Allerheiligen Jahrtage am 3. Mai für Heinrich Rohart und seine Frau Elisabeth76,
am 9. Mai für dessen Magd Gertrud71 und am 23. September für dessen Schwester
Beata72 gehalten wurden. In dem Statutenbuch von Oberkirch aus der Mitte des 16.
Jahrhunderts mit Nachträgen73 ist ebenfalls nichts zu eruieren. Die Visitationsprotokolle
des 17. Jahrhunderts74 geben dazu auch keinen Anhaltspunkt. Ebenso schweigen die modernen
Akten in Oberkirch und im Erzbischöflichen Archiv Freiburg zu diesem Punkt.
Im Vergleich zu den Jahrzeitstiftungen sind hier die Quellen und demnach die Aussagen
gering. Über das Entstehen und das Bestehen dieser Kaplanei bis vielleicht in das 16.
Jahrhundert kommen wir in den uns überlieferten Nachrichten nicht hinaus.
Ergebnis
Aus aktuellem Anlaß wurde nach den beiden mittelalterlichen Hochformen des kirchlichen
Totengedächtnisses in Oberkirch gefragt. Sowohl bei den Jahrzeitstiftungen als
auch bei der Kaplanei konnte festgestellt werden, daß diese im Rahmen und in der Tradition
des mittelalterlichen Brauchtums standen. Sie stellten deshalb keine Besonderheit
dar. Gerade bei den Anniversarien wurde im Vergleich die adäquate Einordnung der
städtischen Verhältnisse in Oberkirch gegenüber den anderen mittleren und größeren
Metropolen ersichtlich. Bei der Kaplanei liegen ähnliche Verhältnisse vor75, wobei man
berücksichtigen muß, wie stark das Kloster Allerheiligen ähnlich wie bei den Jahrzeitstiftungen
seinen Einfluß geltend machen konnte.
67 GLA 67/8 f. 17—19; vgl. ZGO 37, 1884, S. 397, Nr. 33.
68 Vgl. o. Anmerkung 16.
69 GLA 64/1 f. 157.
76 Ebenda f. 74.
71 Ebenda f. 77.
72 Ebenda f. 146.
73 Fotokopie des Originals aus dem Generallandesarchiv Karlsruhe im Stadtarchiv Oberkirch; vgl. Hartfelder
, Ordnungen der Stadt Oberkirch, in: ZGO 33, 1880, S. 362—409.
74 Freiburger Diözesanarchiv 30, 1902, S. 313—315.
75 Vgl. W. Müller, Die Kaplaneistiftung, S. 309/310.
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