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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
54. Jahresband.1974
Seite: 151
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und damit sehr alt sein. Als Schallwort gebildet aus dem Vogellaut „pi-pi",
kommt er in den verschiedensten Varianten beinahe in allen romanischen
Sprachen vor. Seine Bedeutung reicht von „piepsen" bis zum Wort „weinen
", das in diesem Zusammenhang eine besondere Stellung einnimmt.

Es wäre denkbar, daß die Namensgebung des Pipelisteins noch zu einer
Zeit geschah, als der tiefere Sinn und die Bedeutung solcher Steine zumindest
noch erahnt wurde. Damit könnte er auch aus dieser Sicht, in die
Gruppe kultischer Toten- oder Klagesteine eingereiht werden.

Steinerne Erinnerungen an die frühere Ortenau

(nördlicher Teil)

Von Eugen Beck

Durch die neue Kreiseinteilung in Baden-Württemberg entstand wieder
eine Ortenau, die in mehrfacher Hinsicht an die ehemalige Landvogtei
Ortenau erinnert. Die nördliche Grenze liegt wieder bei Achern und
seiner Umgebung, wo Jahrhunderte hindurch ein kaiserl. österreichisches
Gericht bestand und mit dem Aftergericht Ottersweier an die Markgrafschaft
Baden-Baden grenzte.

Als die Landvogtei nach längerer Verpfändung um die Mitte des 16. Jahrhunderts
vom Kaiserhaus Habsburg zurückgekauft worden war, amtierte
im Gericht Achern Vogt Johann Hyppolit Witterstätter (1559—1585). Er
hat zahlreiche Einträge im Dorfbuch von Oberachern unterzeichnet, so
auch die Hänferordnung vom 26. Jänner 1578. Auch seine beiden Töchter
Katharina und Agatha verewigten sich für die Nachwelt, indem sie 1576
für die hiesige Marienkirche einen Taufstein stifteten. Dieser diente zwar
mittlerweile als Blumenkrippe in einem Privatgarten, wurde da aber
vom verstorbenen Stadtpfarrer Dr. Ed. Jehle entdeckt und renoviert
und steht seit 1947 nun wieder in der Eingangshalle der Liebfrauenkirche
. Auf einer 50 cm hohen Achtecksäule ruht das große Taufbecken
aus Sandstein, an dessen Seitenflächen neben dem Familienwappen in
drei Schriftbändern zu lesen ist:

ZWO JUNGFRAUEN REIN, CATHARINA UND AGATA ICH MEIN,
STIFTETEN DISEN TAUFSTEIN. DIS WAPPEN MIT SICH BRINGT,
DASS SIE WITTERSTETTERINNEN SEINDT. ANNO DOMINI 1576.

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