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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
54. Jahresband.1974
Seite: 191
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V

Rechts: Verwaltungsgebäude. Im Hintergrund: Frauen-Altbau. Links neben der Kapelle: Frauen-Neubau.

oft ungenügend. Die Pflege in den Gemeinden war da und dort menschenunwürdig
. Eine Wandlung zum Guten brachte das badische Verwaltungsgesetz
vom 5. Oktober 1863. Das Land Baden wurde in 11 Kreise eingeteilt,
deren jeder mehrere Amtsbezirke umfaßte. Zum Kreis Offenburg gehörten
die Amtsbezirke Offenburg, Gengenbach (seit 1881 mit Offenburg vereinigt
), Kork (seit 1881 Kehl), Lahr, Oberkirch und Wolfach. Er hatte also
in etwa den Umfang des heutigen Ortenaukreises. Als Selbstverwaltungskörpern
wurden den Kreisen auch die „Einrichtungen und Anstalten zur
Fürsorge für Schwache, Bedürftige und Kranke" zugewiesen. Nach dem
Krieg 1870/71 wurde diese Frage immer brennender.

Schon am 18. August 1869 hatte sich der Vorstand des Kreisausschusses,
Geometer und Gasdirektor I. A. Nußbaum, an das Ausschußmitglied
Dr. med. Schneider aus Oberkirch mit der Bitte gewandt, über die Kreisarmen
, die aus öffentlichen Mitteln unterstützt wurden, einen Bericht zusammenzustellen
. Es stellte sich heraus, daß sich damals im Kreis Offenburg
401 arme Erwachsene und 490 kranke und arme Kinder unter 14 Jahren
befanden. Die Staatsanstalten für gemeinschaftliche Verpflegung armer
Erwachsener waren überfüllt. Aber erst drei Jahre später, am
13. Nov. 1872, wurden die Leiter der Amtsbezirke aufgefordert, Berichte

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