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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
54. Jahresband.1974
Seite: 206
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Georg v. Bach, der Ältere, war von 1395-1404 Hofmeister des Markgrafen
Bernhard; er lebte später auf seinem Schlosse zu Neuweier, starb am
5. Dezember 1415 und wurde in der Kirche zu Steinbach begraben, wo
sein Grabdenkmal an der nördlichen Außenseite noch zu sehen ist.
Vgl. F. D. A., N. F. 14 (Pfarrei Steinbach), Ztschr. Ortenau III, 1-23. Das
untere Schloß zu Neuweier, Kindler v. Knobloch: Oberbad. Geschlechterbuch
I, 25-27.

Vor 1405. Heinrich Roder von Rodeck und Tiefenau heiratet vor 1405
N. von Windeck, Schwester Reinbolds und Peters von Windeck, Witwe des
Ritters Dietrich Schnewelin zu Kürnberg; sie bringt Kürnberg ihrem zweiten
Gatten v. Röder mit in die Ehe.

Stammtafeln der Röder aus der Ortenau (Heidelberg 1914), S. 18.

1405 August 11. Hans von Windeck, ein Edelknecht, Sohn des verstorbenen
als Vormund des Hans von Windeck, Sohnes des Hans Reinbold selig,
gegen Markgraf Bernhard über seine Belehnung mit dessen Teil von der
Burg Altwindeck (an dem alten Windeck) und genannten Wäldern.
Fester, Bad. Reg. I, Nr. 2192.

1405 August 11. Hans von Windeck, ein Edelknecht, Sohn des verstorbenen
Johannes v. W., bekennt, daß er von Markgraf Bernhart jene Mannslehen,
die sein Vater und seine Vettern (Prüne) Bruno und Peter v. Windeck,
Gebrüder, von der Herrschaft Eberstein zu Lehen trugen, und die bei der
Teilung der Grafschaft unter Wilhelm und Bernhard von Eberstein an
Baden gekommen, als Vorträger empfangen habe. Die Lehen bestehen in
dem hergebrachten Anteil an der Burg Altwindeck mit allen Zugehörungen
, Wäldern, Böschen, Gärten, die darum liegen, dem Lochwalde, ferner
den Wäldern auf dem Schwarzwald, dem hintern Riegelhof, den breiten
Reben, Böschen in dem Hennegraben und dem Kirchensatz zu Ottersweier
(Otterszwiler) und Bühl (Buhol). Es siegelt Hans von Windeck.
An dem negsten zinstag nach st. Laurentiustag 1405.

G. L. A. P. Orig.

1406 Januar 28. Die Ritter Rudolf von Hohenstein, Reinhard von Windeck
und Burkart von Mansperg entscheiden zwischen Markgraf Bernhard
und Heinrich von Fleckenstein über Beinheim und Leutesheim, das der
Markgraf dem Fleckensteiner abgekauft hat.

Donnerstag vor unser lieben Frauen Kerzenweihe 1406.
Bad. Reg. I, 2259. Leutenheim bei Beinheim, Kreis Hagenau.

1406 Januar 28. Dieselben entscheiden die Irrung zwischen Markgraf
Bernhard und Heinrich von Fleckenstein, Herrn zu Dachstuhl, wegen des
Burglehens zu Stollhofen dahin, daß Markgraf Bernhard die seit drei
Jahren rückständigen 60 Gulden und dazu jedes kommende Jahr die
20 Gulden des Burglehens bei Rudolf von Hohenstein hinterlegen und

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