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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
54. Jahresband.1974
Seite: 283
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1974/0285
Gegen die Behauptung von Barth, Fahrländer habe in größtem Maße an
den Überspanntheiten Schneiders teilgenommen, spricht ziemlich eindeutig
das wenige Tage nach der Hinrichtung Schneiders verfaßte Antwortschreiben
der „geläuterten Volksgesellschaft von Barr an den Wachsamkeits
-Ausschuß zu Straßburg" vom 21. Germinal im zweiten Jahr
der französischen einen und unteilbaren Republik, in dem es eingangs
heißt:41 „Das gedruckte Blatt, vom 26. Ventöse jüngst, durch welches
ihr Erkundigung über Tatsachen einzuziehen verlangt, deren sich Eulogius
Schneider, ehemaliger öffentlicher Ankläger beim peinlichen Gericht
im Niederrhein'schen Departemente, und angestellter Civil-Commis-
sarius bei der revolutionären Kommission, nebst dessen Anhänger und
Gehilfen, namentlich, Berghauer, Präsident des Barrer Distriktes, Funk,
Vicarius in Barr, und Fahrländer, Ex-Mönch und Pfarrer von Matzenheim
, könnten sträflicherweise schuldig gemacht haben, ist uns erst den
14. Germinal durch das Schlettstadter Distrikts-Direktorium zugeschickt
worden." Am Schluß wird vermerkt: „Fahrländer, ein deutscher ExMönch
und Pfarrer zu Matzenheim, ist uns nicht bekannt."42

Ebensowenig scheint das Urteil von Abbe Frayhier haltbar:43 „Fahrländer
. . . pretre allemand, cur'intrus ä Matzenheim. Sa conduite
detestable l'obligea ä emigrer en 1800." Hier stimmt schon die Jahreszahl
nicht, denn wir sahen, daß Fahrländer 1794 wieder auf rechtsrheinischem
Gebiet war, und auch von einem „verabscheuungswürdigen
Verhalten" kann, wie wir noch sehen werden, keine Rede sein. Fahrländer
scheint nicht mehr nach Matzenheim zurückgekehrt zu sein, denn
es liegt uns ein „Verzeichnis von allen Effekten, so Karl Fahrländer, der
hiesige Pfarrei-Verwalter zurückgelassen, und ingefolg den mündlichen
Aussagen dem Bürger Verwalter des Barrer Distrikts, genau aufgesetzt
und beschrieben werden soll" vor, das am 9. Dezember 1793 angefertigt
wurde.44 Es ist in deutscher Schrift abgefaßt; der Vermerk „Emigre"
am Rande ist wahrscheinlich nachträglich angebracht worden. Eine
Bestätigung dafür könnte folgende Bemerkung sein: „Letztlich kommt
ihm, Bürger Fahrländer, annoch 375 Livres zugut von seiner Pension vom
3. Vierteljahr des 1793. Jahres." Fahrländer hat also ein Gehalt von 125
Livres im Monat bezogen, was einem Jahresgehalt von 1500 Livres entspricht
.45 Daneben hatte er einen Pfarrgarten. Bei seiner Meldung als

41 Zweyte Sammlung authentischer Belegschaften zur Revolutionsgeschichte von Straßburg (Andreas
Ulrich), 1792 S. 206.

42 Ebenda, S. 210.

43 Histoire du Clerge Catholique d'Alsace avant, pendant et apres la grande Revolution, par l'abbe
C.-A. F. (Frayhier), Colmar 1876, S. 112.

44 Dossier sur 1'emigre Charles Fahrländer, Ardiives du Bas-Rhin, Q 4396, Straßburg (freundl. Mitt.

v. 10. 1. 73).

45 Am 2.11.1789 wurden in Frankreich die Kirchengüter der Nation zur Verfügung gestellt; Der Staat
übernahm dafür die Verpflichtung, für den Unterhalt der Priester zu sorgen. Anstelle der 750 Livres,
die sie im Ancien Regime erhielten, sollten sie nun jährlich 1200 Livres erhalten (Soboul, I, 171).

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